Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG verzichtet der Versicherer im Economic-Schutz auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, wenn ein Schaden bis zu 10.000 Euro entsteht – die Entschädigung wird dann nicht wegen grober Fahrlässigkeit gekürzt. Wichtig ist jedoch, dass dieser Verzicht nicht für Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen gilt, für die weiterhin eigene Haftungsregelungen bestehen.
Bei Schäden bis 10.000,- Euro verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Auf eine daraus resultierende Leistungskürzung wird ebenfalls verzichtet.
Der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit bezieht sich nicht auf Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen. Dort gelten jeweils eigene Haftungsregelungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden entsteht und der Betrag bei höchstens 10.000 Euro liegt, kürzt der Versicherer die Leistung nicht mit der Begründung, der Versicherungsnehmer habe grob fahrlässig gehandelt. Dieser Verzicht gilt allerdings nur für die grobe Fahrlässigkeit selbst. Bei Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen greift der Verzicht nicht – hier bestehen jeweils eigene Haftungsregelungen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?
Bei Schäden bis 10.000,- Euro wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und auf eine daraus resultierende Leistungskürzung verzichtet.
Gilt der Verzicht auf die grobe Fahrlässigkeit auch bei Obliegenheitsverletzungen?
Nein. Der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit bezieht sich nicht auf Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen. Dort gelten jeweils eigene Haftungsregelungen.
Wird meine Entschädigung bei einem grob fahrlässig verursachten Schaden gekürzt?
Bei Schäden bis 10.000,- Euro wird die Leistung nicht wegen grober Fahrlässigkeit gekürzt, da der Versicherer auf diesen Einwand und die daraus resultierende Leistungskürzung verzichtet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Economic 2022