Im Economic-Schutz der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG sind Fahrräder samt E-Bikes und Pedelecs ohne Versicherungspflicht sowie Fahrradanhänger gegen Diebstahl geschützt, wenn sie mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert werden; die Höchstentschädigung liegt bei 10.000 Euro. Ebenso mitversichert sind Diebstahl aus aufgebrochenen Kraftfahrzeugen, einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Gehhilfen und Kinderwagen, Diebstähle im Krankenhaus, am eitsplatz sowie in Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen – jeweils mit eigenen Grenzen und Voraussetzungen.
Fahrraddiebstahl
Für Fahrräder – auch Elektrofahrräder (sogenannte E-Bikes/Pedelecs), für die keine Versicherungspflicht besteht – sowie für Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Diebstahl. Für die mit dem Fahrrad verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz, wenn diese zusammen mit dem Fahrrad abhandengekommen sind.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
- Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad/den Fahrradanhänger durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt.
- Ist das Fahrrad/der Fahrradanhänger nicht in Gebrauch und besteht für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit, bei Nichtgebrauch einen gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum zum Unterstellen zu nutzen, dann ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dieser Einstellmöglichkeit nachzukommen und das Fahrrad/den Fahrradanhänger dort mit einem verkehrsüblichen Schloss gegen Diebstahl zu sichern.
Besondere Obliegenheiten im Schadenfall
- Der Versicherungsnehmer hat im Schadenfall Kaufbelege sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der entwendeten Fahrräder/Fahrradanhänger vorzulegen, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur dann verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad/der Fahrradanhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten nach Nr. 2 und Nr. 3 b), so ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme für Hausrat begrenzt. Die Höchstentschädigung beträgt 10.000,- EURO.
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
- In Erweiterung des Versicherungsschutzes wird für versicherte Sachen auch Entschädigung geleistet, wenn sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge – nicht aber Kraftfahrzeuganhänger, Wohnwagen oder Wohnmobile – entwendet, zerstört oder beschädigt werden.
- Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge zum Öffnen der Türen des Fahrzeuges gleich.
- Nach beendetem Gebrauch werden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr eintretende Schäden nur ersetzt, wenn das Kraftfahrzeug auf einem bewachten Parkplatz oder einem verschlossenen Hofraum abgestellt war. Orte, die zur allgemeinen Benutzung offen stehen, genügen nicht.
- Keine Entschädigung wird geleistet für Wertsachen sowie für Foto-, Film- und Video-, Computer-, Musikabspielgeräte und deren Zubehör, Mobiltelefone sowie Navigationsgeräte und deren Zubehör.
- Die Entschädigung ist je Schadenfall im Economic-Schutz auf max. 500,- EURO begrenzt.
Einfacher Diebstahl
- Abweichend von den Grundregeln ist der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Gartenmöbeln und Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern und Rasenmährobotern im Economic-Schutz bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren oder sich auf dem umfriedeten Grundstück befanden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Economic-Schutz auf 2 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Einfacher Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen und Kinderwagen
- Abweichend von den Grundregeln ist im Economic-Schutz der einfache Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen, Kinderwagen und deren Zubehör bis 1 % der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
- Lose mit dem Kinderwagen oder dem Rollstuhl verbundene oder regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind.
- Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und, sofern vorhanden, die Rahmen- oder sonstige Identifikationsnummer oder Kennzeichen zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweist.
Diebstahl versicherter Sachen im Krankenhaus / bei Kuraufenthalt / während Kurzzeitpflege
- Abweichend von den Grundregeln leistet der Versicherer im Economic-Schutz auch Entschädigung für einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen bei stationärem Krankenhausaufenthalt/Kuraufenthalt/Pflegeaufenthalt (Kurzzeitpflege bis max. 3 Monate) des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Wertsachen, Bargeld, elektronische Geräte wie z. B. Handys, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras, Organizer.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Economic-Schutz auf 2 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Diebstahl am Arbeitsplatz
- Im Economic-Schutz ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland während der Geschäftszeiten mitversichert.
- Versicherungsschutz besteht außerdem bei Einbruchdiebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Entschädigung ist auf 1 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und -jahr begrenzt. Keine Entschädigung wird geleistet für Wertsachen. Elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte) werden zum Zeitwert entschädigt.
Einbruchdiebstahl durch nicht versicherte Räume
Als Einbruch gilt auch, wenn in das Gebäude, in dem sich der versicherte Hausrat befindet, in einen nicht versicherten Raum eingebrochen wird und der Dieb von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt. Hierbei ist es unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Einbruchdiebstahl in Schiffskabinen/Schlafwagenabteilen
- Abweichend von den Grundregeln ist Einbruchdiebstahl im Economic-Schutz auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen mitversichert.
- Wertsachen, Bargeld, Kreditkarten, elektronische Geräte wie z. B. Handys, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras, Organizer werden bis 1.000,- EURO entschädigt.
- Die Entschädigung ist im Economic-Schutz auf 2 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Economic-Schutz erweitert die Hausratversicherung um verschiedene Diebstahlsituationen. Versichert sind unter anderem der Diebstahl von Fahrrädern, E-Bikes und Fahrradanhängern (bis zu 10.000 Euro), Diebstahl aus aufgebrochenen Kraftfahrzeugen (bis 500 Euro), einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten, Gehhilfen und Kinderwagen sowie Diebstähle im Krankenhaus, am Arbeitsplatz und in Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen. Für die einzelnen Fälle gelten jeweils eigene Höchstgrenzen, Voraussetzungen und Ausschlüsse, und der Versicherungsnehmer muss bestimmte Obliegenheiten wie das Abschließen des Fahrrads und die Polizeianzeige beachten.
Häufige Fragen
Sind auch E-Bikes und Pedelecs beim Fahrraddiebstahl mitversichert?
Ja. Der Schutz gegen Diebstahl gilt für Fahrräder einschließlich Elektrofahrräder (E-Bikes/Pedelecs), für die keine Versicherungspflicht besteht, sowie für Fahrradanhänger. Zubehör ist mitversichert, wenn es zusammen mit dem Fahrrad abhandenkommt.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Fahrraddiebstahl?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme für Hausrat begrenzt. Die Höchstentschädigung beträgt 10.000 Euro.
Was muss ich nach einem Fahrraddiebstahl tun?
Der Diebstahl muss unverzüglich der Polizei angezeigt werden. Dem Versicherer ist nachzuweisen, dass das Fahrrad oder der Fahrradanhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit der Anzeige wieder herbeigeschafft wurde. Außerdem sind Kaufbelege sowie Unterlagen zu Hersteller, Marke und Rahmennummer vorzulegen, soweit zumutbar.
Zahlt die Versicherung bei Diebstahl von Wertsachen oder Handys aus dem Auto?
Nein. Beim Diebstahl aus aufgebrochenen Kraftfahrzeugen wird keine Entschädigung für Wertsachen sowie für Foto-, Film-, Video-, Computer- und Musikabspielgeräte samt Zubehör, Mobiltelefone und Navigationsgeräte geleistet. Die Entschädigung ist hier je Schadenfall auf maximal 500 Euro begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Economic 2022