Beim Economic-Schutz der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratversicherung müssen alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und Einbruchmeldeanlagen betätigt und einsatzbereit gehalten werden, sobald niemand in der Wohnung ist. Zusätzlich sind Wertsachen ab bestimmten Grenzen gesondert zu sichern – wer die Fristen versäumt, riskiert eine Selbstbeteiligung von 25 Prozent oder den Verlust des Versicherungsschutzes.
- Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten.
- Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
- Alle gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
- Die Verpflichtung, beim Verlassen der Wohnung alles zu verschließen und einzuschalten, gilt nicht, soweit die Einhaltung dieser Obliegenheit dem Versicherungsnehmer oder seinem Repräsentanten bei objektiver Würdigung aller Umstände billigerweise nicht zugemutet werden kann.
- Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer zur fristlosen Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein.
- Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gelten die entsprechenden Vorschriften des VVG. Danach kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein.
Sicherungsvereinbarung
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die nachstehend aufgeführten Sicherungen innerhalb eines Monats nach Versicherungsbeginn anzubringen.
Sicherungen bei Wertsachen ab 75.000 EURO oder einer Gesamtversicherungssumme über 200.000 EURO
- Hier gelten die erweiterten Sicherungsrichtlinien.
Sicherungen bei Wertsachen über 100.000 EURO
Zusätzlich zu der vorgenannten Sicherungsanforderung müssen noch folgende Sicherungsvoraussetzungen erfüllt werden:
- Einbau bzw. Vorhandensein einer VdS-anerkannten Einbruchmeldeanlage (EMA) mit Aufschaltung zu einem Sicherheitsdienst oder zur Polizei.
- Die VdS-anerkannte EMA muss durch eine entsprechende Fachfirma eingebaut werden.
- Für die VdS-anerkannte EMA müssen entsprechende Wartungsverträge vorhanden sein.
- Die EMA ist nach den Vorgaben der Fachfirma zu betreiben.
- Störungen, Mängel oder Schäden sind unverzüglich durch die Fachfirma zu beseitigen.
- In den letzten 5 Jahren dürfen keine Vorschäden im Bereich Einbruchdiebstahl vorhanden sein.
Bis zum Einbau der vereinbarten Sicherungen gilt eine Selbstbeteiligung von 25 %, wenn der Schaden durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt worden ist. Für Schäden nach Ablauf der Frist, die durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt worden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wenn niemand in der Wohnung ist, müssen alle Schlösser, vereinbarten Sicherungen und Einbruchmeldeanlagen genutzt und eingeschaltet sowie funktionsfähig gehalten werden. Bei bestimmten Wertsachen- oder Versicherungssummen-Grenzen sind zusätzliche Sicherungen innerhalb eines Monats nach Versicherungsbeginn einzubauen, ab besonders hohen Wertsachen auch eine VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage. Werden diese Pflichten verletzt, kann der Versicherer kündigen oder leistungsfrei sein; solange vereinbarte Sicherungen fehlen, greift eine Selbstbeteiligung von 25 %, nach Fristablauf entfällt der Schutz für dadurch begünstigte Schäden ganz.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn ich meine Wohnung verlasse?
Solange niemand in der Wohnung ist, müssen alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen betätigt und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen eingeschaltet werden.
Bis wann müssen zusätzliche Sicherungen angebracht sein?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die vereinbarten Sicherungen innerhalb eines Monats nach Versicherungsbeginn anzubringen.
Welche Anforderungen gelten bei Wertsachen über 100.000 Euro?
Zusätzlich zu den erweiterten Sicherungsrichtlinien ist eine VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage mit Aufschaltung zu Sicherheitsdienst oder Polizei nötig, eingebaut und gewartet durch eine Fachfirma. Zudem dürfen in den letzten 5 Jahren keine Vorschäden im Bereich Einbruchdiebstahl vorhanden sein.
Was passiert, wenn die vereinbarten Sicherungen noch nicht eingebaut sind?
Bis zum Einbau gilt eine Selbstbeteiligung von 25 %, wenn der Schaden durch das Fehlen der Sicherungen begünstigt wurde. Nach Ablauf der Frist besteht für solche begünstigten Schäden kein Versicherungsschutz mehr.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Economic 2022