Im Economic-Schutz der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG sind Wertsachen bis zu 25 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall entschädigt, wobei außerhalb verschlossener Wertschutzschränke gesonderte Grenzen für Bargeld, Urkunden und Schmuck gelten und teure Einzelstücke über 1.000 Euro belegt werden müssen. Auch der Inhalt von Kundenschließfächern in Bankgewahrsam ist bis zu 30 % der Versicherungssumme mitversichert.
Abweichend von den zugrunde liegenden Bedingungen beträgt die Entschädigungsgrenze für Wertsachen je Versicherungsfall im Economic-Schutz 25 % der vereinbarten Versicherungssumme. Die Höhe der Wertsachen muss in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Die Entschädigung für folgende Wertsachen ist je Versicherungsfall begrenzt, wenn sich diese außerhalb verschlossener Wertschutzschränke befinden:
- 1.000,- EURO für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt
- 5.000,- EURO für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- 20 % der Versicherungssumme für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen innerhalb von Wertschutzschränken
Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert sein. Generell müssen diese Wertschutzschränke durch qualifizierte Prüfstellen (z. B. VdS oder ECB-S) nach EN 1143-1 anerkannt sein. Erkennbar sind diese Schränke unter anderem an den ECB-S bzw. VdS Plaketten auf der Innenseite der Wertschutzschranktür.
Die entsprechenden Entschädigungsgrenzen sind abhängig vom Widerstandsgrad des Wertschutzschrankes. Grundlage bleibt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Im Versicherungsfall ist bei Wertsachen, insbesondere Schmuckstücken und Uhren, darauf zu achten, dass Einzelstücke mit einem Wert von über 1.000,- EURO mit Nachweisen zu belegen sind. Diese Nachweise beziehen sich auf Hersteller, Fabrikat, Typenbezeichnung, Verkäufer und Anschaffungspreis. Angaben zu Spezifikationen können unter anderem Fotos und Expertisen sein.
Wertsachen in Bankgewahrsam; Kundenschließfächer
In Erweiterung der zugrunde liegenden Bedingungen ist der Inhalt von Kundenschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten mitversichert. Der Wert dieses Inhaltes muss in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Soweit der Versicherungsnehmer Leistungen aus einer anderen Versicherung erlangen kann, gehen diese vor und werden auf die Entschädigung angerechnet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Economic-Schutz auf 30 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Für Wertsachen gilt im Economic-Schutz insgesamt eine Grenze von 25 % der Versicherungssumme pro Versicherungsfall, und ihr Wert muss in der Gesamt-Versicherungssumme enthalten sein. Liegen Wertsachen nicht in einem verschlossenen Wertschutzschrank, gelten zusätzlich niedrigere Höchstbeträge – etwa für Bargeld, Urkunden und Schmuck. Wertvolle Einzelstücke über 1.000 Euro sollten durch Belege wie Fotos oder Expertisen nachgewiesen werden. Auch der Inhalt eines Bankschließfachs ist mitversichert, hier bis 30 % der Versicherungssumme, wobei andere Versicherungen vorrangig einspringen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Wertsachen im Economic-Schutz insgesamt entschädigt?
Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall 25 % der vereinbarten Versicherungssumme. Der Wert der Wertsachen muss in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Welche Grenzen gelten für Bargeld und Schmuck außerhalb eines Wertschutzschranks?
Außerhalb verschlossener Wertschutzschränke gelten je Versicherungsfall: 1.000,- EURO für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, 5.000,- EURO für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere sowie 20 % der Versicherungssumme für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
Muss ich teure Schmuckstücke nachweisen können?
Ja. Bei Wertsachen, insbesondere Schmuckstücken und Uhren, müssen Einzelstücke mit einem Wert von über 1.000,- EURO mit Nachweisen zu Hersteller, Fabrikat, Typenbezeichnung, Verkäufer und Anschaffungspreis belegt werden. Als Angaben zu Spezifikationen kommen unter anderem Fotos und Expertisen in Betracht.
Ist der Inhalt meines Bankschließfachs mitversichert?
Ja, der Inhalt von Kundenschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten ist mitversichert; sein Wert muss in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 30 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt, und Leistungen aus einer anderen Versicherung gehen vor und werden angerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Economic 2022