Wer im Ammerländer Versicherung VVaG Hausrat den Economic-Schutz gewählt hat, bekommt eine Reihe zusätzlicher Kosten nach einem Schaden ersetzt: von behelfsmäßigen Reparaturen über Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise, Umzugs-, Sachverständigen- und Hotelkosten bis hin zum Mehrverbrauch an Wasser und Gas nach einem Rohrbruch. Für jede dieser Positionen gelten eigene Entschädigungsgrenzen, oft als Prozentsatz der Versicherungssumme mit festem Höchstbetrag.
Können nach einem Schadenfall Reparaturen nur behelfsmäßig ausgeführt werden, weil sich die Beschaffung eines Ersatzteiles verzögert, ersetzt der Versicherer die hierfür anfallenden Kosten.
Die Entschädigungsgrenze beträgt im Economic-Schutz 1 % der vereinbarten Versicherungssumme, höchstens 500,- EURO.
Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise
- Der Versicherer ersetzt im Economic-Schutz Fahrt- und Flugmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs- oder Dienstreise abbricht und an den Schadenort reist.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Economic-Schutz auf 5 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt, höchstens 1.500,- EURO.
- Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 10.000,- EURO übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
- Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede privat oder beruflich veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von 6 Wochen.
- Fahrt- und Flugmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs- oder Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort.
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt der Reise an den Schadenort beim Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten.
Umzugskosten
Ersetzt werden angefallene Kosten für einen Umzug, der nach einem ersatzpflichtigen Schaden notwendig ist, weil ein Totalschaden an der versicherten Wohnung eingetreten ist oder weil die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist. Im Economic-Schutz werden die Kosten bis 1 % der vereinbarten Versicherungssumme erstattet, höchstens 250,- EURO.
Sachverständigenkosten
Bei einer Schadenhöhe von über 50.000,- EURO werden dem Versicherungsnehmer bei Einleitung eines Sachverständigenverfahrens die Sachverständigenkosten im Economic-Schutz bis 1 % der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt, höchstens 1.000,- EURO.
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Hotelkosten
Im Economic-Schutz gelten die vereinbarten Entschädigungsgrenzen, sofern die ansonsten ständig bewohnte Wohnung aufgrund des versicherten Hausratschadens unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Ausgeschlossen sind Nebenkosten wie zum Beispiel Frühstück und Telefon.
Erweiterte Lagerkosten
Lagerkosten sind längstens für die Dauer von 100 Tagen versichert.
Kosten für Leitungswasser und Gas infolge Rohrbruch
- Bei einem versicherten Rohrbruch leistet der Versicherer auch für die dadurch entstandenen Kosten für den Mehrverbrauch an Wasser und Gas. Dieser Mehrverbrauch ergibt sich aus dem Vergleich mit mindestens drei aufeinanderfolgenden Rechnungen des Wasser- bzw. Energieversorgungsunternehmens vor Eintritt des Versicherungsfalles.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Economic-Schutz auf 500,- EURO begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Economic-Schutz übernimmt nach einem Hausratschaden zusätzliche Kosten, die über den reinen Sachschaden hinausgehen. Dazu zählen behelfsmäßige Reparaturen bei verzögerter Ersatzteilbeschaffung, Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise, Umzugs-, Sachverständigen- und Hotelkosten sowie der Mehrverbrauch an Wasser und Gas nach einem Rohrbruch. Für jede dieser Kostenarten gelten eigene Höchstgrenzen, meist als Prozentsatz der Versicherungssumme mit festem Maximalbetrag. Bestimmte Voraussetzungen und Ausschlüsse, etwa Nebenkosten im Hotel oder Mindestschadenhöhen, sind dabei zu beachten.
Häufige Fragen
Wann werden Rückreisekosten bei Abbruch einer Reise übernommen?
Wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs- oder Dienstreise abbricht und an den Schadenort reist. Erheblich ist der Fall, wenn der Schaden voraussichtlich 10.000,- EURO übersteigt und die Anwesenheit am Schadenort notwendig macht. Die Entschädigung ist auf 5 % der Versicherungssumme, höchstens 1.500,- EURO begrenzt.
Wie hoch ist die Erstattung bei Umzugskosten nach einem Totalschaden?
Im Economic-Schutz werden die notwendigen Umzugskosten bis 1 % der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt, höchstens jedoch 250,- EURO. Voraussetzung ist ein Totalschaden an der versicherten Wohnung oder dass diese auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Ab welcher Schadenhöhe übernimmt der Versicherer Sachverständigenkosten?
Sachverständigenkosten werden bei einer Schadenhöhe von über 50.000,- EURO erstattet, wenn ein Sachverständigenverfahren eingeleitet wird. Im Economic-Schutz gilt eine Grenze von bis zu 1 % der Versicherungssumme, höchstens 1.000,- EURO.
Wie wird der Mehrverbrauch an Wasser und Gas nach einem Rohrbruch ermittelt?
Der Mehrverbrauch ergibt sich aus dem Vergleich mit mindestens drei aufeinanderfolgenden Rechnungen des Wasser- bzw. Energieversorgungsunternehmens vor Eintritt des Versicherungsfalles. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500,- EURO begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Economic 2022