Wer seinen Hausrat bei der Ammerländer Versicherung VVaG und zugleich bei einem anderen Versicherer gegen dieselbe Gefahr abgesichert hat, muss diese Doppelversicherung unverzüglich melden – unter Angabe des anderen Versicherers und der Versicherungssumme. Der Text klärt, welche Folgen eine verletzte Anzeigepflicht hat, wie hoch die Entschädigung bei Mehrfachversicherung ausfällt und wie sich eine Mehrfachversicherung wieder beseitigen lässt.
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.
Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
- Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist und die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen. Sie liegt auch vor, wenn aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die jeder Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zahlen müsste, den Gesamtschaden übersteigt.
- Die Versicherer sind als Gesamtschuldner verpflichtet. Jeder hat den Betrag zu zahlen, den er nach seinem Vertrag schuldet. Der Versicherungsnehmer kann insgesamt jedoch nicht mehr als den ihm entstandenen Schaden verlangen. Dies gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen. Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich der Anspruch aus diesem Vertrag so, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch so, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
- Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Beseitigung der Mehrfachversicherung
- Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis vom Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
- Diese Regelungen gelten auch, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dasselbe Interesse gleichzeitig bei mehreren Versicherern gegen dieselbe Gefahr versichert ist, muss man das dem Versicherer sofort melden und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme angeben. Insgesamt bekommt man höchstens den tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt, auch wenn mehrere Verträge bestehen. Wurde eine solche Doppelversicherung absichtlich zur unrechtmäßigen Bereicherung abgeschlossen, sind die betreffenden Verträge nichtig. Eine unbewusst entstandene Mehrfachversicherung kann man wieder auflösen oder die Versicherungssumme mit entsprechender Prämienminderung anpassen lassen.
Häufige Fragen
Muss ich melden, wenn mein Hausrat zusätzlich bei einer anderen Gesellschaft versichert ist?
Ja. Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, muss dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitteilen und dabei den anderen Versicherer und die Versicherungssumme angeben.
Was passiert, wenn ich die andere Versicherung nicht anzeige?
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherer schon vor dem Versicherungsfall von der anderen Versicherung wusste.
Bekomme ich bei zwei Versicherungen den Schaden doppelt erstattet?
Nein. Die Versicherer haften als Gesamtschuldner, aber der Versicherungsnehmer kann insgesamt nicht mehr als den ihm entstandenen Schaden verlangen. Erhält man aus anderen Verträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich der Anspruch aus diesem Vertrag entsprechend.
Kann ich eine ungewollte Doppelversicherung wieder loswerden?
Ja. Wurde der Vertrag ohne Kenntnis vom Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann man verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Prämienminderung herabgesetzt wird. Dies wird wirksam, sobald die Erklärung dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Economic 2022