Kommt es bei der Ammerländer Ammerländer Versicherung VVaG Versicherung in der Hausratversicherung zum Versicherungsfall, erstattet der Versicherer die Kosten, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder auf Weisung des Versicherers aufgewendet hat – ebenso ersetzt er unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens.
Versichert sind Aufwendungen – auch erfolglose –, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder die er auf Weisung des Versicherers macht.
Macht der Versicherungsnehmer Aufwendungen geltend, um einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu mindern, leistet der Versicherer nur unter folgenden Voraussetzungen Aufwendungsersatz:
- wenn diese Aufwendungen bei einer nachträglichen objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und erfolgreich waren, oder
- wenn die Aufwendungen auf Weisung des Versicherers erfolgten.
Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Aufwendungsersatz entsprechend kürzen.
Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position. Dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Der Versicherer hat den für die Aufwendungen erforderlichen Betrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers vorzuschießen.
Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch diesen Kostenersatz entsprechend kürzen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden eintritt oder unmittelbar droht, übernimmt der Versicherer die Kosten für sinnvolle Maßnahmen, mit denen der Versicherungsnehmer den Schaden abwenden oder verringern will – bei drohenden Schäden allerdings nur, wenn die Maßnahmen verhältnismäßig und erfolgreich waren oder auf Weisung des Versicherers erfolgten. Zusammen mit der übrigen Entschädigung ist der Ersatz auf die Versicherungssumme je Position begrenzt, außer bei Weisungen des Versicherers. Zusätzlich können unter bestimmten Bedingungen die Kosten für die Ermittlung und Feststellung des Schadens erstattet werden. Kosten für öffentliche Hilfsleistungen wie die Feuerwehr sind nicht versichert.
Häufige Fragen
Werden auch vergebliche Rettungsmaßnahmen bezahlt?
Ja, versichert sind auch erfolglose Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder die er auf Weisung des Versicherers macht.
Was gilt, wenn ich Kosten aufwende, um einen erst drohenden Schaden abzuwenden?
Bei einem unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall ersetzt der Versicherer die Aufwendungen nur, wenn sie bei nachträglicher objektiver Betrachtung verhältnismäßig und erfolgreich waren oder auf Weisung des Versicherers erfolgten.
Gibt es eine Obergrenze für den Aufwendungsersatz?
Ja, der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position. Das gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Werden die Kosten für einen Sachverständigen erstattet?
Kosten für einen hinzugezogenen Sachverständigen oder Beistand werden nur ersetzt, soweit der Versicherungsnehmer zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer dazu aufgefordert wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Economic 2022