Nach einem Versicherungsfall in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen – und zwar in Textform bis spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung. Wann die Kündigung jeweils wirksam wird, hängt davon ab, wer sie ausspricht.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Spätester möglicher Zeitpunkt ist das Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Ist ein Versicherungsfall eingetreten, können beide Seiten – also der Versicherungsnehmer und der Versicherer – den Vertrag beenden. Die Kündigung muss schriftlich oder in ähnlicher Textform erfolgen und spätestens einen Monat nach der Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung ankommen. Kündigt der Versicherungsnehmer, gilt die Kündigung sofort oder zu einem von ihm gewählten späteren Zeitpunkt bis längstens zum Ende der Versicherungsperiode. Kündigt der Versicherer, greift die Kündigung erst einen Monat nach Zugang.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall zugehen?
Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
In welcher Form muss ich die Kündigung erklären?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Wann wird meine eigene Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Man kann jedoch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann gilt eine Kündigung durch den Versicherer?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Economic 2022