Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG gelten für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Gold, Antiquitäten oder Pelze besondere Entschädigungsgrenzen: Insgesamt sind für Wertsachen 20 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall vorgesehen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wer Bargeld, Urkunden oder Schmuck außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschranks aufbewahrt, erhält deutlich niedrigere Entschädigungen. Der Abschnitt beschreibt zudem, was als Wertsache und was als Wertschutzschrank gilt.
Versicherte Wertsachen
Als Wertsachen gelten:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (zum Beispiel Chipkarte)
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (zum Beispiel Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie Sachen aus Silber, die nicht bereits unter Gold und Platin genannt sind
- Antiquitäten, also Sachen, die über 100 Jahre alt sind, jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt.
- Als freistehende Wertschutzschränke weisen sie ein Mindestgewicht von 200 kg auf. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank).
Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- 2 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt –, höchstens auf den vereinbarten Betrag
- 3 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, höchstens auf den vereinbarten Betrag
- 10 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, höchstens auf den vereinbarten Betrag
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte besonders wertvolle Gegenstände – etwa Bargeld, Schmuck, Gold, Kunst, Pelze oder Antiquitäten über 100 Jahre – gelten als Wertsachen und werden nur bis zu festgelegten Grenzen ersetzt. Insgesamt sind für Wertsachen 20 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall vorgesehen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Werden Bargeld, Urkunden oder Schmuck nicht in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, gelten deutlich niedrigere Grenzen. Ein Wertschutzschrank muss anerkannt sein und ein Mindestgewicht oder eine feste Verankerung aufweisen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Wertsachen in der Hausratversicherung ersetzt?
Die Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Was ändert sich, wenn Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Befinden sich Wertsachen außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschranks, gelten niedrigere Grenzen: 2 Prozent für Bargeld und Geldkarten, 3 Prozent für Urkunden und Wertpapiere sowie 10 Prozent für Schmuck, Edelsteine, Gold und ähnliche Sachen – jeweils höchstens bis zum vereinbarten Betrag.
Was zählt alles als Wertsache?
Dazu gehören Bargeld und Geldkarten-Beträge, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie Sachen aus Gold und Platin, außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände, Silbersachen und Antiquitäten über 100 Jahre – ausgenommen Möbelstücke.
Wann gilt ein Tresor als Wertschutzschrank?
Er muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein und als freistehender Schrank mindestens 200 kg wiegen. Bei geringerem Gewicht muss er nach Herstellervorgaben verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein (Einmauerschrank).
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Economic 2022