Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG erhält der Versicherer bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nur den Prämienteil, der dem Zeitraum mit tatsächlich bestehendem Versicherungsschutz entspricht. Wann welche Prämie bei Wegfall des versicherten Interesses, bei Widerruf, Rücktritt oder Anfechtung zusteht und wann eine Geschäftsgebühr fällig wird, ist hier im Einzelnen festgelegt.
Wird das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode beendet, steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den Teil der Prämien zu erstatten, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und über den zu zahlenden Betrag hingewiesen hat. Außerdem muss der Versicherungsnehmer zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Belehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände nicht angezeigt hat, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das Gleiche gilt, wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag vorzeitig, muss der Versicherungsnehmer die Prämie nur für die Zeit zahlen, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Bei Widerruf wird der auf die Zeit danach entfallende Prämienanteil erstattet – bei fehlender Belehrung sogar die Prämie für das erste Versicherungsjahr, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Bei Rücktritt, Anfechtung oder Wegfall des versicherten Interesses richtet sich die zustehende Prämie nach dem jeweiligen Wirksamkeits- oder Kenntniszeitpunkt; in bestimmten Fällen kann der Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Häufige Fragen
Wie viel Prämie muss ich zahlen, wenn mein Vertrag vor dem Ende der Versicherungsperiode endet?
Dem Versicherer steht für diese Versicherungsperiode nur der Prämienanteil zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat.
Was passiert mit der Prämie, wenn ich innerhalb von zwei Wochen widerrufe?
Der Versicherer erstattet nur den Teil der Prämien, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Belehrung und die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn des Versicherungsschutzes. Fehlt die Belehrung, wird zusätzlich die Prämie für das erste Versicherungsjahr erstattet – es sei denn, es wurden Leistungen in Anspruch genommen.
Was gilt, wenn der Versicherer wegen nicht gezahlter erster Prämie zurücktritt?
Tritt der Versicherer zurück, weil die einmalige oder erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt wurde, steht ihm eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse von Anfang an gar nicht bestand?
Nein, in diesem Fall ist der Versicherungsnehmer nicht zur Prämienzahlung verpflichtet. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde ein nicht bestehendes Interesse jedoch in der Absicht versichert, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig und dem Versicherer steht die Prämie bis zur Kenntnis der Umstände zu.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Economic 2022