Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG entfällt die Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich herbeiführt oder den Versicherer nach einem Schaden arglistig täuscht. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung anteilig entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Ein rechtskräftiges Strafurteil gilt dabei als Beweis für Vorsatz oder Täuschung.
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch ein rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die genannten Voraussetzungen als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer seinen Schaden absichtlich verursacht, bekommt kein Geld vom Versicherer. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung anteilig gekürzt werden – je nachdem, wie schwer das Verschulden wiegt. Auch wer den Versicherer nach einem Schaden bewusst über wichtige Tatsachen täuscht oder es versucht, verliert seinen Anspruch. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz oder Betrug gilt dabei als Beweis.
Häufige Fragen
Zahlt der Versicherer, wenn ich den Schaden absichtlich verursacht habe?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, darf der Versicherer seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Welche Folgen hat es, wenn ich den Versicherer über den Schaden täusche?
Täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, oder versucht er dies, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil?
Wird der Vorsatz oder eine Täuschung bzw. ein Täuschungsversuch durch ein rechtskräftiges Strafurteil (wegen Vorsatzes bzw. Betruges oder Betrugsversuches) festgestellt, gelten die jeweiligen Voraussetzungen als bewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Economic 2022