Die Ammerländer Ammerländer Versicherung (VHV) Versicherung (VHV) leistet in der Hausratversicherung Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder Versuch, durch Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Nicht abgedeckt sind Schäden durch Krieg, innere Unruhen sowie Kernenergie.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die nachfolgend genannten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel
Ausschluss Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an versicherten Sachen, die durch bestimmte Gefahren entstehen: dazu zählen Feuerereignisse und Luftfahrzeuge, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Versichert ist dabei sowohl die Zerstörung und Beschädigung als auch der Verlust der Sachen infolge einer dieser Gefahren. Nicht ersetzt werden dagegen Schäden durch Krieg, innere Unruhen sowie Kernenergie – und zwar unabhängig davon, ob weitere Ursachen mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Hausratversicherung grundsätzlich abgesichert?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder den Versuch einer solchen Tat, durch Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel.
Zahlt die Versicherung auch, wenn Sachen nach einem Schaden verloren gehen?
Ja. Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch eine der genannten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen.
Sind Kriegsschäden vom Versicherungsschutz umfasst?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind ausgeschlossen – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Wie werden Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung behandelt?
Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, unabhängig davon, ob weitere Ursachen mitgewirkt haben. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch innere Unruhen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022