Endet die Ammerländer Versicherung (VHV) Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung (VHV) vorzeitig, behält der Versicherer nur den Prämienanteil für den Zeitraum, in dem der Versicherungsschutz tatsächlich bestand – der Rest wird anteilig zurückerstattet. Wie sich die Prämie bei Wegfall des versicherten Interesses, bei Widerruf, Rücktritt oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechnet und wann stattdessen eine Geschäftsgebühr fällig wird, wird hier klar geregelt.
Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode, steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den Teil der Prämien zu erstatten, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Voraussetzung ist:
- Der Versicherer hat in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und über den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Belehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände nicht angezeigt hat, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Dasselbe gilt, wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet die Versicherung vorzeitig, zahlt man nur für die Zeit, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand; der Rest der Prämie wird anteilig zurückgegeben. Bei Widerruf, Rücktritt oder Anfechtung gelten jeweils eigene Regeln, wie viel der Versicherer behalten darf oder erstatten muss. In bestimmten Fällen – etwa bei nicht rechtzeitiger Zahlung der ersten Prämie oder fehlendem versicherten Interesse – kann der Versicherer statt der Prämie eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde ein nicht bestehendes Interesse mit Betrugsabsicht versichert, ist der Vertrag nichtig.
Häufige Fragen
Bekomme ich Geld zurück, wenn mein Vertrag vor Ablauf endet?
Ja. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode, steht dem Versicherer nur der Prämienanteil für den Zeitraum zu, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. Der übrige Teil wird nicht behalten.
Was passiert mit der Prämie, wenn ich innerhalb von zwei Wochen widerrufe?
Der Versicherer erstattet nur den Prämienanteil, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt – vorausgesetzt, er hat korrekt über das Widerrufsrecht belehrt und Sie haben dem vorzeitigen Beginn des Versicherungsschutzes zugestimmt. Fehlte die Belehrung, wird zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie erstattet, sofern Sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Wann darf der Versicherer eine Geschäftsgebühr verlangen?
Eine angemessene Geschäftsgebühr steht dem Versicherer zu, wenn er wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der einmaligen oder ersten Prämie zurücktritt, sowie wenn das versicherte Interesse bei Beginn nicht besteht oder ein künftiges Interesse nicht entsteht.
Was gilt, wenn bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gekündigt wird?
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022