Bei der Ammerländer Versicherung (VHV) Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung (VHV) beginnt der Versicherungsschutz grundsätzlich zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, setzt aber die rechtzeitige Zahlung der ersten oder einmaligen Prämie voraus. Wer nicht unverzüglich zahlt, riskiert einen verspäteten Beginn des Schutzes, ein Rücktrittsrecht des Versicherers sowie Leistungsfreiheit für Versicherungsfälle vor der Zahlung – jeweils nur, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen zum Rücktrittsrecht und zur Leistungsfreiheit.
Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie
Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig vom Bestehen eines Widerrufsrechts – unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Ist eine Prämienzahlung in Raten vereinbart, gilt die erste Rate als erste Prämie.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Leistungsfreiheit des Versicherers
Zahlt der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt, ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung aufmerksam gemacht hat – entweder durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz beginnt zwar zu dem im Versicherungsschein genannten Termin, hängt aber davon ab, dass die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig – also unverzüglich – gezahlt wird. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, kann sich der Beginn des Schutzes verschieben, der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten und muss für Schäden vor der Zahlung unter Umständen nicht leisten. Diese Folgen greifen nur, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat; bei der Leistungsfreiheit muss der Versicherer zudem vorher auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
Häufige Fragen
Wann beginnt bei der Hausratversicherung der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wird die erste oder einmalige Prämie jedoch nicht unverzüglich gezahlt, beginnt der Schutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Bis wann muss ich die erste Prämie zahlen?
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt der Beginn vor Vertragsschluss, gilt die Zahlung unverzüglich nach Vertragsschluss. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag ab, ist frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Was passiert, wenn ich die erste Prämie nicht rechtzeitig zahle?
Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, und ist für einen vor Zahlung eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Beide Folgen greifen nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat; die Leistungsfreiheit setzt zudem einen vorherigen Hinweis voraus.
Gilt bei Ratenzahlung die erste Rate als erste Prämie?
Ja. Ist eine Zahlung in Raten vereinbart, gilt die erste Rate als erste Prämie.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022