Bei der Ammerländer Versicherung (VHV) Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung (VHV) sind Schäden am Hausrat durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs abgesichert – gezahlt wird, wenn versicherte Sachen dadurch zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Der Abschnitt erklärt genau, was als Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion gilt und welche Schäden etwa durch Erdbeben oder Sengen nicht ersetzt werden.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine der folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion, Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
Explosion
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben
- Sengschäden
- Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen entstehen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen
Die Ausschlüsse für Sengschäden und für Schäden an Verbrennungskraftmaschinen bzw. Schaltorganen gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Hausrat ist gegen bestimmte Feuer- und Druckgefahren abgesichert: Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion sowie den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Für jede dieser Gefahren ist genau festgelegt, was darunter zu verstehen ist – etwa dass Blitzschäden an Elektrogeräten nur unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt werden. Einige Schäden wie durch Erdbeben oder Sengen sind grundsätzlich ausgeschlossen, außer sie sind die Folge eines versicherten Schadens.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind hier abgesichert?
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung.
Werden Überspannungsschäden an Elektrogeräten durch Blitz ersetzt?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn durch Blitzschlag zusätzlich Schäden anderer Art an Sachen auf dem Grundstück des Versicherungsorts entstanden sind.
Sind Sengschäden versichert?
Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Eine Ausnahme gilt nur, wenn sie die Folge eines versicherten Sachschadens sind.
Was gilt bei Schäden durch Erdbeben?
Schäden durch Erdbeben sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022