Beim Exclusiv-Schutz der Ammerländer Ammerländer Versicherung (VHV) Versicherung (VHV) für den Hausrat zahlt der Versicherer bei Feuer- und Explosionsschäden über den Grundschutz hinaus – etwa bei Nutzfeuer, Überspannung durch Blitz, Spannungsschwankungen bis 3.000 Euro, Seng- und Schmorschäden, Rauch, Ruß und Verpuffung, Überschallknall, Aufprall unbemannter Flugkörper, Schäden an Kühl- und Gefriergut, Anprall von Fahrzeugen sowie Explosionsschäden durch Blindgänger.
Der Versicherer leistet Entschädigung auch für Brandschäden an versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass diese einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Das gilt ebenso für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet werden.
Überspannung
Ergänzend zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden, die an versicherten Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes entstehen.
Überspannungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Schäden durch Spannungsschwankungen
Im Exclusiv-Schutz sind Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Spannungsschwankungen mitversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist:
- Die Spannungsschwankung ist bereits vor dem Hausanschlusskasten aufgetreten.
- Sie wurde vom Netzbetreiber bestätigt.
Die Entschädigung ist auf 3.000,- EURO je Versicherungsfall begrenzt.
Seng- und Schmorschäden
Im Exclusiv-Schutz leistet der Versicherer Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, die an versicherten Sachen entstehen – mit Ausnahme von technischen Geräten aller Art und Wertsachen.
Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind weiterhin alle Schäden, die durch Zigarren-, Tabak- oder Zigarettenglut entstanden sind.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden.
Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Überschalldruckwellen
Im Exclusiv-Schutz sind Schäden an versicherten Sachen durch Druckstöße infolge Überschallfluges (Überschallknall) versichert.
Aufprall von Flugkörpern
Schäden durch den Aufprall oder den Absturz eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung auf das Gebäude, in dem sich die versicherten Sachen befinden, sind im Exclusiv-Schutz mitversichert.
Schäden an Kühl- und Gefriergut
Versichert sind auch Folgeschäden an Kühl- und Gefriergut infolge Überspannung durch Blitzschlag oder Netzausfall.
Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen
Im Exclusiv-Schutz leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung am Versicherungsort zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Für den Anprall von Wasser- und Straßenfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer betrieben oder gehalten werden.
Schäden durch Blindgänger
Mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgänger).
Was bedeutet das konkret?
Der Exclusiv-Schutz erweitert den Feuer- und Explosionsschutz für den Hausrat deutlich. Neben klassischen Brandschäden sind unter anderem Schäden durch Nutzfeuer, Überspannung nach Blitz, Spannungsschwankungen, Seng- und Schmorschäden, Rauch, Ruß und Verpuffung abgesichert. Hinzu kommen Schäden durch Überschallknall, den Aufprall unbemannter Flugkörper, Folgeschäden an Kühl- und Gefriergut, den Anprall von Fahrzeugen sowie Explosionen durch Blindgänger. Für einige Leistungen gelten besondere Voraussetzungen oder Ausnahmen, etwa eine Höchstgrenze von 3.000 Euro bei Spannungsschwankungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch ein Nutzfeuer beim Hausrat abgesichert?
Ja. Der Versicherer leistet Entschädigung für Brandschäden an versicherten Sachen, die entstehen, weil sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Das gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet werden.
Bis zu welchem Betrag zahlt der Versicherer bei Spannungsschwankungen?
Bei Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Spannungsschwankungen ist die Entschädigung auf 3.000,- EURO je Versicherungsfall begrenzt. Voraussetzung ist, dass die Spannungsschwankung bereits vor dem Hausanschlusskasten aufgetreten ist und vom Netzbetreiber bestätigt wurde.
Sind Seng- und Schmorschäden vollständig versichert?
Der Versicherer leistet im Exclusiv-Schutz für Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen, jedoch nicht für technische Geräte aller Art und Wertsachen. Außerdem sind alle Schäden ausgeschlossen, die durch Zigarren-, Tabak- oder Zigarettenglut entstanden sind.
Zahlt die Versicherung bei aufgetautem Kühl- und Gefriergut?
Ja, Folgeschäden an Kühl- und Gefriergut infolge Überspannung durch Blitzschlag oder Netzausfall sind versichert. Bei einem Netzausfall muss dieser vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022