Wer eine Ammerländer Versicherung (VHV) Hausratversicherung bei der Ammerländer Versicherung (VHV) mit Exclusiv-Schutz abschließt, ist über den Standard hinaus gegen weitere strafbare Handlungen und Cyber-Risiken abgesichert: erstattet werden unter anderem Telefonmehrkosten nach Einbruchdiebstahl bis 1.000 Euro, Scheck- und Kreditkartenmissbrauch bis 3.000 Euro, Trickdiebstahl bis 5.000 Euro sowie Vermögensschäden durch Phishing beim Online-Banking bis 3.000 Euro. Auch räuberische Erpressung, Schäden durch Innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Datenrettungskosten und legal geladene Musik und Videos aus dem Internet sind mitversichert.
Wird nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung das Festnetz-Telefon vom Täter benutzt, ersetzt der Versicherer die dadurch angefallenen Telefonmehrkosten im Exclusiv-Schutz bis zu einem Betrag von 1.000 EURO.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Scheck- und Kreditkartenmissbrauch
Der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten nach Einbruchdiebstahl gilt im Exclusiv-Schutz mitversichert, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Die Entschädigung ist im Exclusiv-Schutz auf maximal 3.000 EURO begrenzt.
Räuberische Erpressung (Herausgabe von versicherten Sachen an einem anderen Ort)
Bei einem versicherten Raub besteht im Exclusiv-Schutz auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde. Die maßgeblichen Entschädigungsgrenzen bleiben unverändert.
Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes
Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort verschafft und dort versicherte Sachen entwendet.
Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Die Entschädigung ist im Exclusiv-Schutz auf maximal 5.000 EURO begrenzt.
Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
Abgrenzung zur Staatshaftung:
- Ein Anspruch auf Entschädigung durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind.
- In diesen Fällen erstreckt sich ein Anspruch auf Entschädigung nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Der Versicherer leistet im Exclusiv-Schutz Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder beschädigt werden. Eingeschlossen sind unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen.
Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Der Versicherer leistet im Exclusiv-Schutz Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung zerstört oder beschädigt werden.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Vermögensschäden durch Phishing (Cyber-Schutz)
Im Exclusiv-Schutz sind Vermögensschäden innerhalb des von Ihnen durchgeführten privaten Online-Banking mitversichert, wenn durch Phishing unberechtigte Dritte Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt. Ein Vermögensschaden im Sinne dieser Bestimmung ist die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrages. Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit Online-Banking-Aktionen, die Sie in der versicherten Wohnung oder über in Ihrem Eigentum stehende Laptops, portable PCs oder Smartphones durchführen.
Phishing im Sinne dieser Bestimmung ist ein Verfahren, bei dem Täter sich mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen Dritten verschaffen. Dabei nutzen die Täter typischerweise ein durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis aus. Mit den gewonnenen Daten nehmen die Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.
Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten (wie z. B. Pharming) sind nicht mitversichert. Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank u. ä.) sind nicht versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt bzw. für die das kontoführende Kreditinstitut haftet.
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung (Phishing-Angriff) zurückzuführen sind, bei dem die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Die Entschädigungsleistung setzt voraus, dass Sie den aktuell üblichen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwenden.
Vor Eintritt des Versicherungsfalles müssen Sie Ihren Computer, den Sie zum Online-Banking nutzen, mit dem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen sowie einer Virenschutzsoftware ausstatten, die auf dem neuesten Stand gehalten wird. Virendefinitionen sind mindestens alle 14 Tage zu aktualisieren. Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie insbesondere:
- bei der Aufklärung des Versicherungsfalls mitwirken und alle erforderlichen Auskünfte erteilen.
- die kontoführende Bank ermächtigen, dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen.
- den Versicherungsfall unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 3.000 EURO begrenzt.
Datenrettungskosten (Cyber-Schutz)
Versichert sind im Exclusiv-Schutz die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programmen. Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. sogenannte Raubkopien), sowie für Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten neuerlichen Lizenzerwerbs.
Daten aus dem Internet (Cyber-Schutz)
Schäden an legal aus dem Internet geladener Musik und Videos infolge einer versicherten Gefahr oder infolge eines versicherten Schadens sind versichert.
Ausgeschlossen sind jedoch Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Sowohl der Erwerb als auch der Schadenaufwand sind durch Kauf- oder Zahlungsbelege nachzuweisen.
Die Entschädigung ist im Exclusiv-Schutz auf maximal 3.000 EURO begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Exclusiv-Schutz erweitert die Hausratversicherung um zusätzliche Leistungen bei strafbaren Handlungen und Cyber-Risiken. Ersetzt werden zum Beispiel Telefonmehrkosten nach einem Einbruch (bis 1.000 Euro), Karten-Missbrauch nach Einbruch (bis 3.000 Euro), Trickdiebstahl inklusive Karten-Missbrauch (bis 5.000 Euro) sowie Vermögensschäden durch Phishing beim privaten Online-Banking (bis 3.000 Euro). Ebenfalls abgedeckt sind räuberische Erpressung, Schäden durch Innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Datenrettungskosten und legal geladene Musik und Videos. Für den Phishing-Schutz müssen bestimmte Sicherheits- und Verhaltenspflichten eingehalten werden, sonst kann die Leistung ganz oder teilweise entfallen.
Häufige Fragen
Bin ich abgesichert, wenn ein Einbrecher mein Telefon benutzt?
Ja. Wird nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung das Festnetz-Telefon vom Täter benutzt, ersetzt der Versicherer die entstandenen Telefonmehrkosten im Exclusiv-Schutz bis zu 1.000 Euro. Auf Verlangen ist ein Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Welche Voraussetzungen muss ich beim Online-Banking erfüllen, damit der Phishing-Schutz greift?
Sie müssen den aktuell üblichen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwenden. Vor dem Schadenfall muss Ihr Computer mit Firewall-Schutz gegen unberechtigtes Eindringen und einer aktuellen Virenschutzsoftware ausgestattet sein; die Virendefinitionen sind mindestens alle 14 Tage zu aktualisieren. Nach dem Schadenfall müssen Sie mitwirken, die Bank zur Auskunft ermächtigen und den Fall unverzüglich der Polizei anzeigen. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten kann der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Bis zu welchem Betrag zahlt der Exclusiv-Schutz bei Phishing?
Die Entschädigung bei Vermögensschäden durch Phishing ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 3.000 Euro begrenzt. Ersetzt wird die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrages.
Werden bei Phishing auch Folgeschäden oder Schäden durch Pharming ersetzt?
Nein. Andere Arten des Erlangens vertraulicher Daten wie Pharming sind nicht mitversichert. Auch Folgeschäden wie Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung oder von der Bank in Rechnung gestellte Kosten sind nicht versichert. Ebenso nicht abgedeckt sind Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt oder für die es haftet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022