Bei Sturm ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h) oder Hagel ersetzt die Ammerländer Ammerländer Versicherung (VHV) Versicherung (VHV) in der Hausratversicherung zerstörte, beschädigte oder abhandengekommene versicherte Sachen – etwa wenn der Sturm direkt einwirkt oder Bäume und Gebäudeteile auf das Gebäude wirft. Nicht ersetzt werden dagegen Schäden durch Sturmflut, eindringenden Regen bei nicht geschlossenen Fenstern oder durch weitere Elementargefahren.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude wirft, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- als Folge eines Schadens nach den beiden vorgenannten Fällen an versicherten Sachen;
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden nur durch Sturm entstanden sein kann.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Nicht versichert sind außerdem Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung zahlt, wenn versicherte Sachen durch Sturm oder Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen – sei es durch direkte Einwirkung oder dadurch, dass Bäume und Gegenstände auf das Gebäude geworfen werden. Als Sturm gilt dabei eine Windstärke von mindestens 8 nach Beaufort (mindestens 63 km/h), Hagel ist fester Niederschlag in Form von Eiskörnern. Bestimmte Schäden sind ausgeschlossen, etwa durch Sturmflut, durch offene Fenster eindringende Nässe oder durch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben. Sachen außerhalb von Gebäuden sind grundsätzlich nicht versichert, mit Ausnahme von ausschließlich selbst genutzten Antennenanlagen und Markisen auf dem Grundstück.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Ereignis als Sturm?
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/Stunde.
Sind Schäden durch Regen ersetzbar, der durch ein offenes Fenster eindringt?
Nein. Schäden durch eindringenden Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen sind nicht versichert. Etwas anderes gilt nur, wenn diese Öffnungen selbst durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Was gilt, wenn sich die Windstärke am Schadenort nicht feststellen lässt?
Dann wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Sturm in der Umgebung Schäden an Gebäuden oder ebenso widerstandsfähigen Sachen in einwandfreiem Zustand angerichtet hat oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.
Sind Gegenstände außerhalb des Gebäudes gegen Sturm und Hagel versichert?
Sachen außerhalb von Gebäuden sind grundsätzlich nicht versichert. Ausgenommen sind jedoch Antennenanlagen und Markisen auf dem gesamten Grundstück der versicherten Wohnung, sofern sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022