Ersetzt die Ammerländer Ammerländer Versicherung (VHV) Versicherung (VHV) in der Hausratversicherung einen Schaden, geht ein bestehender Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten in Höhe der Ersatzleistung auf den Versicherer über – bei Personen aus derselben häuslichen Gemeinschaft nur, wenn diese den Schaden vorsätzlich verursacht haben. Zugleich muss der Versicherungsnehmer seinen Ersatzanspruch wahren und bei dessen Durchsetzung mitwirken.
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang darf nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Etwas anderes gilt nur, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht zu wahren. Dabei sind die geltenden Form- und Fristvorschriften zu beachten. Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer muss der Versicherungsnehmer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken, soweit dies erforderlich ist.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Bei einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Zahlt der Versicherer für einen Schaden, für den eigentlich ein Dritter haftet, darf er sich das Geld bei diesem Dritten zurückholen – der Ersatzanspruch geht in Höhe der Zahlung auf ihn über. Gegen Personen, mit denen man zusammenwohnt, gilt das nur bei vorsätzlicher Schädigung. Der Versicherungsnehmer muss seinen Ersatzanspruch sichern und Fristen einhalten sowie bei der Durchsetzung mithelfen; verletzt er das vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer die Leistung entsprechend verweigern oder kürzen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Anspruch gegen den Schadenverursacher, wenn der Versicherer zahlt?
Der Ersatzanspruch gegen den Dritten geht auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang darf dabei nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Kann der Versicherer sich das Geld von einem Mitbewohner zurückholen?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung eines Ersatzanspruchs?
Der Versicherungsnehmer muss seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach Übergang des Anspruchs bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken, soweit erforderlich.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung darf er seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022