Wer mit der Ammerländer Ammerländer Versicherung (VHV) Versicherung in der Hausratversicherung unzufrieden ist, kann sich an mehrere Beschwerdestellen wenden: an den Versicherungsombudsmann als kostenfreie Schlichtungsstelle für Verbraucher, bei Online-Verträgen an die EU-Online-Plattform, an die Aufsichtsbehörde BaFin, an das interne Beschwerdemanagement des Versicherers oder auf dem Rechtsweg.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie wie folgt:
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/cosumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese wie folgt:
- Ammerländer Versicherung VVaG
- - Beschwerdemanagement -
- Bahnhofstr. 8
- 26655 Westerstede
- E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit einer Entscheidung oder dem Verlauf einer Verhandlung nicht einverstanden, haben Sie mehrere Wege, um sich zu beschweren. Als Verbraucher können Sie sich an den kostenfreien Versicherungsombudsmann wenden oder – bei online abgeschlossenen Verträgen – an die EU-Online-Plattform. Zusätzlich stehen die Aufsichtsbehörde BaFin, der Rechtsweg sowie das interne Beschwerdemanagement des Versicherers zur Verfügung.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit einer Entscheidung nicht einverstanden bin?
Ihnen stehen mehrere Beschwerdemöglichkeiten offen: der Versicherungsombudsmann, bei Online-Verträgen die EU-Online-Plattform, die Aufsichtsbehörde BaFin, der Rechtsweg sowie das interne Beschwerdemanagement des Versicherers.
Ist der Versicherungsombudsmann für mich kostenlos?
Ja. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie ist die zuständige Aufsichtsbehörde für den Versicherer.
Was gilt, wenn ich den Vertrag online abgeschlossen habe?
Wenn Sie Verbraucher sind und den Vertrag online abgeschlossen haben, können Sie Ihre Beschwerde auch über die EU-Online-Plattform einreichen. Von dort wird sie an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022