Tauchen gestohlene oder verlorene Hausratgegenstände wieder auf, regelt die Ammerländer Ammerländer Versicherung (VHV) Versicherung (VHV) in ihrem Hausrat-Tarif, wer das melden muss und was mit der Entschädigung geschieht. Wer eine Sache vor der Zahlung zurückbekommt, behält den Anspruch nur, wenn er sie binnen zwei Wochen zur Verfügung stellt; nach voller Auszahlung besteht ein Wahlrecht zwischen Rückzahlung und Herausgabe. Auch beschädigte Rückgaben, der Verkauf und kraftlos erklärte Wertpapiere sind abgedeckt.
Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, muss der Versicherungsnehmer oder der Versicherer dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertragspartner in Textform anzeigen (zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief).
Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden ist, so behält er den Anspruch auf die Entschädigung, wenn er die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellt. Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben.
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung
- Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Dieses Wahlrecht muss der Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers ausüben. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
- Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss dann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so muss der Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbietend verkaufen lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den Anteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung entspricht.
Beschädigte Sachen
Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen des Wiedererhalts vor oder nach Zahlung der Entschädigung bei ihm verbleiben.
Gleichstellung
Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
Übertragung der Rechte
Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so muss er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren
Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Der Versicherungsnehmer kann jedoch die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn verschwundene Gegenstände wieder auftauchen, muss das dem Vertragspartner unverzüglich in Textform gemeldet werden. Bekommt der Versicherungsnehmer die Sache zurück, bevor er die Entschädigung erhalten hat, behält er den Anspruch nur, wenn er die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer überlässt. Nach einer Zahlung entscheidet ein Wahlrecht, ob die Sache behalten und das Geld zurückgezahlt oder die Sache herausgegeben wird. Auch für beschädigte Rückgaben, den öffentlichen Verkauf und für kraftlos erklärte Wertpapiere gelten eigene Regelungen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn eine gestohlene Sache wieder auftaucht?
Sobald der Verbleib abhanden gekommener Sachen bekannt wird, muss der Versicherungsnehmer oder der Versicherer dies dem Vertragspartner unverzüglich in Textform anzeigen, etwa per E-Mail, Telefax oder Brief.
Bekomme ich meine Sache vor der Auszahlung zurück – behalte ich dann den Anspruch auf Entschädigung?
Ja, der Anspruch bleibt bestehen, wenn Sie die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellen. Tun Sie das nicht, müssen Sie eine bereits gewährte Entschädigung zurückgeben.
Was passiert, wenn ich die Sache nach voller Auszahlung zurückbekomme?
Dann müssen Sie die Entschädigung zurückzahlen oder die Sache dem Versicherer überlassen. Dieses Wahlrecht üben Sie innerhalb von zwei Wochen nach der schriftlichen Aufforderung des Versicherers aus; verstreicht die Frist ungenutzt, geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Was gilt, wenn die zurückerhaltene Sache beschädigt ist?
Sie können die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten, auch wenn die beschädigte Sache bei Ihnen verbleibt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022