Wer mit der VHV Allgemeine Versicherung AG in der Unfallversicherung unzufrieden ist, kann sich als Verbraucher an den Versicherungsombudsmann als kostenfreie Schlichtungsstelle wenden, an die BaFin als Aufsicht oder direkt an das interne Beschwerdemanagement der VHV. Zusätzlich steht der Rechtsweg offen, wobei feststeht, welche Gerichte für Klagen gegen den Versicherer und gegen den Versicherungsnehmer zuständig sind.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt:
- Versicherungsombudsmann e. V.
- Postfach 08 06 32
- 10006 Berlin
- Telefon: 0800 369 6000
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- Telefon: 0800 2 100 500
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Internet: www.bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
- VHV Allgemeine Versicherung AG
- Zentrales Beschwerdemanagement
- VHV-Platz 1
- 30177 Hannover
- E-Mail: beschwerden@vhv.de
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
- das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit einer Entscheidung oder dem Verlauf einer Verhandlung nicht einverstanden, stehen Ihnen mehrere Wege offen. Als Verbraucher können Sie den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann einschalten, an dessen Schlichtungsverfahren sich der Versicherer beteiligt. Zusätzlich können Sie sich an die BaFin als Aufsicht wenden – diese entscheidet einzelne Streitfälle jedoch nicht verbindlich – oder direkt das interne Beschwerdemanagement der VHV kontaktieren. Auch der Klageweg vor den zuständigen Gerichten bleibt Ihnen offen.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich als Verbraucher bei Unzufriedenheit wenden?
Als Verbraucher können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Dies ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Schlichtungsverfahren der Versicherer teilnimmt.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie ist die für den Versicherer zuständige Aufsicht, an die Sie sich bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten wenden können.
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich gegen den Versicherer klagen möchte?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer ist entweder das Gericht am Sitz des Unternehmens bzw. der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung oder das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, gilt der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Kann ich mich auch direkt an den Versicherer beschweren?
Ja. Unabhängig von den anderen Möglichkeiten können Sie sich jederzeit an das zentrale Beschwerdemanagement der VHV Allgemeine Versicherung AG in Hannover wenden, unter anderem per E-Mail an beschwerden@vhv.de.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026