Die VHV Unfallversicherung berücksichtigt auch berufliche Risiken, etwa bei Berufswechsel in eine höhere Gefahrengruppe, bei Arbeitslosigkeit oder für spezielle Berufsgruppen wie Piloten und Heilberufe. Welche Leistungen versichert sind, hängt vom Tarif KLASSIK-GARANT oder EXKLUSIV ab.
- Voller Versicherungsschutz bei Berufswechsel mit Tätigkeiten in höherer Gefahrengruppe bei versehentlicher Nichtanzeige zeitlich unbefristet: in allen Tarifen enthalten.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers bis 12 Monate: in allen Tarifen enthalten.
- Luftfahrtrisiko, z. B. Berufspiloten, Flugbegleiter: in allen Tarifen enthalten.
- Spezielle Gliedertaxe für Heilberufe (Ärzte und Pflegepersonal): in KLASSIK-GARANT nicht enthalten, EXKLUSIV enthalten.
- Infektionsklausel für alle Berufe: in KLASSIK-GARANT nicht enthalten, EXKLUSIV enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Im beruflichen Kontext bietet die VHV zusätzlichen Schutz. Bei einem Berufswechsel in eine höhere Gefahrengruppe bleibt der Schutz auch bei versehentlicher Nichtanzeige bestehen, und bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit kann der Beitrag befreit werden. Bestimmte Berufsrisiken und spezielle Gliedertaxen für Heilberufe sind je nach Tarif abgedeckt.
Häufige Fragen
Bin ich bei einem Berufswechsel weiter versichert?
Ja, es besteht voller Versicherungsschutz bei Berufswechsel mit Tätigkeiten in höherer Gefahrengruppe, bei versehentlicher Nichtanzeige zeitlich unbefristet, in allen Tarifen.
Gibt es eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit?
Ja, bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers ist eine Beitragsbefreiung bis 12 Monate in allen Tarifen enthalten.
Gibt es eine spezielle Gliedertaxe für Heilberufe?
Die spezielle Gliedertaxe für Heilberufe (Ärzte und Pflegepersonal) ist nur im Tarif EXKLUSIV enthalten, im Tarif KLASSIK-GARANT nicht.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2024