Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr bietet die VHV Unfallversicherung besondere Zusatzleistungen wie Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, Schulausfallgeld und Rooming-in. Der Abschnitt zeigt, welche dieser Leistungen in den Tarifen KLASSIK-GARANT und EXKLUSIV enthalten sind.
- Kinderbetreuung und Haushaltshilfe bei unfallbedingter stationärer Heilbehandlung oder Tod des betreuenden Elternteils: in allen Tarifen enthalten.
- Schulausfallgeld / Nachhilfeunterricht 30 Euro pro Tag, max. 3.000 Euro: in allen Tarifen enthalten.
- Rooming-in-Leistung für begleitende Elternteile: in allen Tarifen enthalten.
- Lenken von Fahrzeugen ohne Führerschein bis 14 Jahre: in allen Tarifen enthalten.
- Umgang mit Feuerwerkskörpern bis zum 18. Lebensjahr: in KLASSIK-GARANT nicht enthalten, EXKLUSIV enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind bei der VHV besonders abgesichert. Bei einem Unfall werden etwa Kinderbetreuung und Haushaltshilfe unterstützt, Schulausfall durch Nachhilfe ausgeglichen und begleitende Eltern beim Klinikaufenthalt versorgt. Auch das Lenken von Fahrzeugen ohne Führerschein bis 14 Jahre ist abgedeckt.
Häufige Fragen
Gibt es Schulausfallgeld bei einem Unfall des Kindes?
Ja, das Schulausfallgeld bzw. der Nachhilfeunterricht beträgt 30 Euro pro Tag, maximal 3.000 Euro, in allen Tarifen.
Ist der Umgang mit Feuerwerkskörpern mitversichert?
Der Umgang mit Feuerwerkskörpern bis zum 18. Lebensjahr ist nur im Tarif EXKLUSIV enthalten, im Tarif KLASSIK-GARANT nicht.
Werden begleitende Eltern im Krankenhaus versorgt?
Ja, die Rooming-in-Leistung für begleitende Elternteile ist in allen Tarifen enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2024