Welche Leistungen die VHV Unfallversicherung speziell für mitversicherte Kinder bietet, zeigt dieser Abschnitt: von der erweiterten Absicherung bei Vergiftungen über die beitragsfreie Mitversicherung bis zur doppelten Todesfallleistung. Die Leistungen sind je nach Tarif KLASSIK-GARANT oder EXKLUSIV gleich ausgestaltet.
- Erweiterung Vergiftungen bis zum 18. Lebensjahr: in allen Tarifen enthalten.
- Beitragsfreie Mitversicherung für 12 Monate (auch Adoptiv- und Pflegekinder): in allen Tarifen enthalten.
- Doppelte Todesfallleistung bei Tod beider Elternteile bis 40.000 Euro: in allen Tarifen enthalten.
- Beitragsfreie Fortführung des Vertrags bei Tod des Versicherungsnehmers bis zum 21. Lebensjahr des Kindes: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Für mitversicherte Kinder bietet die VHV zusätzliche Absicherungen. Dazu gehören ein erweiterter Schutz bei Vergiftungen, eine beitragsfreie Mitversicherung neugeborener, Adoptiv- und Pflegekinder sowie eine erhöhte Leistung, falls beide Elternteile versterben. Der Vertrag kann bei Tod des Versicherungsnehmers beitragsfrei fortgeführt werden.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter gilt der erweiterte Vergiftungsschutz für Kinder?
Die Erweiterung bei Vergiftungen gilt bis zum 18. Lebensjahr und ist in allen Tarifen enthalten.
Sind neugeborene Kinder beitragsfrei mitversichert?
Ja, es gibt eine beitragsfreie Mitversicherung für 12 Monate, auch für Adoptiv- und Pflegekinder, in allen Tarifen.
Wie hoch ist die Todesfallleistung bei Tod beider Elternteile?
Die doppelte Todesfallleistung bei Tod beider Elternteile beträgt bis 40.000 Euro und ist in allen Tarifen enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2024