Dieser Abschnitt der VHV Unfallversicherung fasst weitere Leistungen zusammen, etwa die verbesserte Gliedertaxe, Vorsorgeversicherung, Anzeigefristen, Krebs-Soforthilfe und das Schmerzensgeld PLUS. Die Ausgestaltung und die Werte unterscheiden sich deutlich zwischen KLASSIK-GARANT und EXKLUSIV.
- Verbesserte Gliedertaxe - inklusive innerer Organe: in KLASSIK-GARANT nicht enthalten, EXKLUSIV enthalten.
- Erweiterte Vorsorgeversicherung: in KLASSIK-GARANT nicht enthalten, EXKLUSIV enthalten.
- Anrechnung Mitwirkungsanteil: KLASSIK-GARANT ab 75 %, EXKLUSIV keine Anrechnung.
- Verlängerte Anzeigefrist bei geringfügigen Unfallfolgen sowie Invalidität in Monaten / Tage bei Tod: KLASSIK-GARANT 24 Monate / 21 Tage, EXKLUSIV 36 Monate / 21 Tage.
- Invaliditätsfeststellung durch Versicherten bis 5 Jahre / durch VHV bis 2 Jahre: in allen Tarifen enthalten.
- Tägliches Kündigungsrecht (nach Ablauf eines Jahres): in allen Tarifen enthalten.
- Beitragsfreie Bauhelfer-Unfallversicherung für private Bauvorhaben: in allen Tarifen enthalten.
- Besserstellungsgarantie / Übernahme Leistungsumfang Vorversicherung: in KLASSIK-GARANT nicht enthalten, EXKLUSIV enthalten.
- Schmerzensgeld PLUS (bei Knochenbrüchen und Bänderrissen bis max. 3.000 Euro): in KLASSIK-GARANT nicht enthalten, EXKLUSIV enthalten.
- Krebs-Soforthilfe (bei Diagnose einer Erkrankung 5.000 Euro Sofortleistung) und Erstattung kosmetischer Operationen bei Brustkrebs bis 10.000 Euro: in KLASSIK-GARANT nicht enthalten, EXKLUSIV enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Neben den Kernleistungen bietet die VHV weitere Regelungen zu Gliedertaxe, Vorsorge, Anzeigefristen und Mitwirkungsanteilen. Zusätzlich gibt es Bausteine wie eine Bauhelfer-Unfallversicherung, eine Krebs-Soforthilfe und ein erhöhtes Schmerzensgeld. Viele dieser erweiterten Leistungen sind nur im höherwertigen Tarif verfügbar.
Häufige Fragen
Wird ein Mitwirkungsanteil angerechnet?
Im Tarif KLASSIK-GARANT erfolgt eine Anrechnung ab 75 %, im Tarif EXKLUSIV gibt es keine Anrechnung.
Wie lange sind die Anzeigefristen bei Invalidität?
Die verlängerte Anzeigefrist bei geringfügigen Unfallfolgen sowie Invalidität beträgt im Tarif KLASSIK-GARANT 24 Monate und im Tarif EXKLUSIV 36 Monate, bei Tod jeweils 21 Tage.
Gibt es eine Krebs-Soforthilfe?
Die Krebs-Soforthilfe (bei Diagnose einer Erkrankung 5.000 Euro Sofortleistung) sowie die Erstattung kosmetischer Operationen bei Brustkrebs bis 10.000 Euro sind nur im Tarif EXKLUSIV enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2024