Bei der Unfallversicherung der VHV Allgemeine Versicherung AG sorgt die Dynamik dafür, dass Versicherungssummen und Beitrag jedes Jahr automatisch um 5 Prozent steigen – erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres. Betroffen sind unter anderem Invaliditätsleistung, Unfallrente, Todesfallleistung sowie Tagegeld und Krankenhaustagegeld. Die Erhöhung lässt sich per Widerspruch stoppen, und sie endet, sobald die Höchstversicherungssumme erreicht ist.
Folgende Leistungsarten nehmen an der Dynamik teil:
- Invaliditätsleistung
- Unfallrente
- Todesfallleistung
- Übergangsleistung
- Tagegeld
- Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Anpassung der Versicherungssummen
Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich um 5 Prozent zum Beginn des Versicherungsjahres. Diese Erhöhung erfolgt erstmals zum Beginn des zweiten Versicherungsjahres.
Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt gerundet:
- für die Invaliditäts- und Todesfallleistung auf volle tausend Euro
- für die Übergangsleistung auf volle hundert Euro
- für die Unfallrente auf volle zehn Euro
- für Tagegeld und Krankenhaustagegeld auf volle Euro
Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle Unfälle nach dem Erhöhungstermin.
Anpassung des Beitrags
Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
Verfahren
Vor der jährlichen Erhöhung erhalten Sie von uns eine Mitteilung in Textform. Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von vier Wochen nach Zugang unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Wir werden Sie auf die Frist hinweisen.
Sie und wir können die Vereinbarung über die jährliche Erhöhung von Versicherungssummen und Beitrag für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages widerrufen. Der Widerruf muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform erfolgen.
Ende der Dynamik
Wird durch die planmäßige Erhöhung von Leistung und Beitrag für eine der Leistungsarten die Höchstversicherungssumme erreicht, so wird bei der betreffenden Leistungsart keine weitere Erhöhung der Versicherungssumme und des Beitrages mehr vorgenommen.
Was bedeutet das konkret?
Bei der Dynamik werden die Versicherungssummen jedes Jahr automatisch um 5 Prozent angehoben, erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres, und der Beitrag steigt im gleichen Verhältnis mit. Betroffen sind mehrere Leistungsarten wie Invaliditäts-, Todesfall- und Übergangsleistung, Unfallrente sowie Tagegeld und Krankenhaustagegeld. Vor jeder Erhöhung wird der Versicherungsnehmer in Textform informiert und kann innerhalb von vier Wochen widersprechen; die Vereinbarung lässt sich auch dauerhaft widerrufen. Erreicht eine Leistungsart die Höchstversicherungssumme, entfällt für sie jede weitere Erhöhung.
Häufige Fragen
Um wie viel steigen die Versicherungssummen jedes Jahr?
Die Versicherungssummen werden jährlich um 5 Prozent zum Beginn des Versicherungsjahres erhöht, erstmals zum Beginn des zweiten Versicherungsjahres.
Kann ich die jährliche Erhöhung ablehnen?
Ja. Vor der Erhöhung erhalten Sie eine Mitteilung in Textform. Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Zusätzlich können Sie und der Versicherer die Vereinbarung für die gesamte Restlaufzeit widerrufen, spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform.
Was passiert mit meinem Beitrag durch die Dynamik?
Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
Läuft die Dynamik unbegrenzt weiter?
Nein. Wird durch die planmäßige Erhöhung bei einer Leistungsart die Höchstversicherungssumme erreicht, findet für diese Leistungsart keine weitere Erhöhung der Versicherungssumme und des Beitrags mehr statt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026