Ansprüche aus der Unfallversicherung der VHV Allgemeine Versicherung AG verjähren nach drei Jahren, wobei sich die Berechnung der Frist nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs richtet. Wird ein Anspruch beim Versicherer geltend gemacht, ist die Verjährung so lange gehemmt, bis die Entscheidung des Versicherers dem Versicherungsnehmer in Textform zugeht.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Für die Berechnung der Frist gelten die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Aussetzung der Verjährung
Wird ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer geltend gemacht, ist die Verjährung gehemmt. Diese Hemmung gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherungsnehmer in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden, sonst verjähren sie. Wann diese Frist genau beginnt und läuft, richtet sich nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Melden Sie einen Anspruch beim Versicherer, wird die Verjährung so lange angehalten, bis Ihnen die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Häufige Fragen
Nach welcher Zeit verjähren Ansprüche aus dem Unfallversicherungsvertrag?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Berechnung der Frist richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer melde?
Sobald ein Anspruch beim Versicherer geltend gemacht wird, ist die Verjährung gehemmt. Diese Hemmung dauert an, bis die Entscheidung des Versicherers dem Versicherungsnehmer in Textform zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026