Wer beim Sport durch Eigenbewegung eine Verletzung erleidet, ist bei der VHV Allgemeine Versicherung AG im Aktivschutz der Unfallversicherung abgesichert: Bänderrisse, Sehnen- oder Muskelfaserrisse gelten hier als Unfallereignis. Zusätzlich gibt es ein Vorsorge-Coaching für körperliche und mentale Fitness, medizinische Soforthilfe mit Zweitmeinung, ein Wieder-fit-Coaching, Schutz für eigene Sportausrüstung sowie eine Sofortleistung von 500 Euro bei Knochenbrüchen oder Bänderrissen.
Vorsorge-Coaching („Fit im Beruf und in der Freizeit“)
Das Vorsorge-Coaching unterstützt beim Erhalt der Leistungsfähigkeit in einem immer anspruchsvolleren beruflichen und privaten Umfeld.
Das Coaching bezieht sich auf folgende Themenbereiche:
- Körperliche Fitness, wie zum Beispiel Trainingsplanung, Bewegung in den Alltag integrieren und Fitness steigern
- Körperliche Fitness in Form von gesundem Abnehmen, Unverträglichkeiten und Ernährungsumstellung
- Mentale Fitness, wie zum Beispiel Stressmanagement und Burn-out-Prävention
- Mentale Fitness in Form von Entspannungstechniken sowie Reflexion von Verhalten und Denkmustern
Dazu stellt der Versicherer über seinen Dienstleister umfassende niederschwellige Online- und Präsenzangebote zur Förderung der körperlichen und mentalen Fitness zur Verfügung. Diese sind individuell planbar und jederzeit digital abrufbar. Bei Bedarf steht auch ein persönlicher Ansprechpartner zur Begleitung der Maßnahmen bereit.
Das soll Ihnen und den versicherten Personen helfen, erst gar nicht in eine kritische Situation zu gelangen. Denn das Versprechen lautet „Vorsorge statt Nachsorge“.
Die Kosten für das Vorsorge-Coaching übernimmt der Versicherer.
Aktiv-Unterstützung nach einem Unfall
Erweiterter Unfallschutz bei Sportverletzungen
Abweichend von den AUB gelten auch durch Eigenbewegung verursachte Sportverletzungen als Unfallereignis und lösen Leistungen gemäß dem Hauptvertrag aus. Beispiele dafür sind Bänderrisse beim Laufen sowie Sehnen- oder Muskelfaserrisse.
Medizinische Soforthilfe und Zweitmeinung
Nach einem Unfall bietet der Versicherer raschen Zugang zu spezialisierten Sportärzten und Fachkliniken der Bereiche Orthopädie und Unfallchirurgie. Auf Wunsch werden kurzfristige Termine organisiert. Bei Bedarf wird über den Kooperationspartner eine medizinische Zweitmeinung eingeholt, um die optimale Behandlung sicherzustellen.
Wieder-fit-Coaching
Zur optimalen Genesung übernimmt der Versicherer die Kosten für sportartspezifische Rehabilitationsmaßnahmen und persönliche Trainings, zum Beispiel betreute Aufbaukurse nach einer schweren Verletzung. Darüber hinaus werden bei Bedarf psychologische Unterstützungsleistungen finanziert, etwa ein Mental-Coaching zur Bewältigung von Unfallfolgen. Voraussetzung ist, dass diese Leistungen über den Kooperationspartner und den digitalen Zugang gebucht wurden.
Schutz von Sportgeräten
Wird eigene Sportausrüstung infolge eines versicherten Unfalls beschädigt oder zerstört und hat dieser Unfall einen vollstationären Krankenhausaufenthalt der versicherten Person zur Folge, übernimmt der Versicherer die Reparatur- oder Ersatzbeschaffungskosten. Dies gilt unter anderem für Fahrräder, Skier, Kletterausrüstung oder Surfequipment. Zulassungs- oder versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge jeder Art sind davon ausgeschlossen.
Finanzielle Soforthilfe und Ausfallschutz
Im Falle von Knochenbrüchen oder Bänderrissen erhalten Sie eine Sofortleistung in Höhe von 500 Euro je Unfallereignis. Darüber hinaus übernimmt der Versicherer die Kosten für bereits gebuchte Sportkurse oder Vereinsbeiträge, wenn diese aufgrund unfallbedingter Verletzungen vorübergehend nicht genutzt werden können.
Leistungshöchstgrenzen
Sofern es sich um Kostenerstattung handelt, steht im Leistungsmodul 2 ein Gesamtbetrag von bis zu 2.000 Euro je Versicherungsfall zur Verfügung.
Was bedeutet das konkret?
Der Aktivschutz bietet ein Vorsorge-Coaching für körperliche und mentale Fitness, dessen Kosten der Versicherer übernimmt. Nach einem Unfall gelten auch durch Eigenbewegung verursachte Sportverletzungen als Unfallereignis, und Sie erhalten Zugang zu Sportärzten, Fachkliniken und einer Zweitmeinung. Zusätzlich gibt es Reha-Trainings, Schutz für eigene Sportausrüstung bei stationärem Krankenhausaufenthalt sowie eine Sofortleistung von 500 Euro bei Knochenbrüchen oder Bänderrissen. Bei Kostenerstattung stehen im Leistungsmodul 2 bis zu 2.000 Euro je Versicherungsfall bereit.
Häufige Fragen
Sind Sportverletzungen ohne äußere Einwirkung mitversichert?
Ja. Abweichend von den AUB gelten auch durch Eigenbewegung verursachte Sportverletzungen als Unfallereignis, etwa Bänderrisse beim Laufen sowie Sehnen- oder Muskelfaserrisse. Sie lösen Leistungen gemäß dem Hauptvertrag aus.
Wie viel Geld gibt es sofort bei einem Knochenbruch oder Bänderriss?
Bei Knochenbrüchen oder Bänderrissen erhalten Sie eine Sofortleistung in Höhe von 500 Euro je Unfallereignis. Zusätzlich werden Kosten für bereits gebuchte Sportkurse oder Vereinsbeiträge übernommen, wenn diese verletzungsbedingt vorübergehend nicht genutzt werden können.
Wird beschädigte Sportausrüstung ersetzt?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Die eigene Sportausrüstung muss infolge eines versicherten Unfalls beschädigt oder zerstört worden sein, der einen vollstationären Krankenhausaufenthalt zur Folge hat. Dann werden Reparatur- oder Ersatzbeschaffungskosten übernommen, etwa für Fahrräder, Skier, Kletterausrüstung oder Surfequipment. Zulassungs- oder versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist die maximale Erstattung im Leistungsmodul 2?
Sofern es sich um Kostenerstattung handelt, steht im Leistungsmodul 2 ein Gesamtbetrag von bis zu 2.000 Euro je Versicherungsfall zur Verfügung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026