Bei der VHV Allgemeine Versicherung AG in der Unfallversicherung wird eine Unfallrente gezahlt, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % erreicht. Die Rente fließt monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, rückwirkend ab dem Unfallmonat und danach im Voraus – solange die versicherte Person lebt und der Invaliditätsgrad nicht unter 50 % sinkt.
Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50 %.
Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die entsprechenden Regelungen zur Invalidität.
Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt die entsprechende Regelung für diesen Fall.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Beginn und Dauer der Leistung
Wir zahlen die Unfallrente
- rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach
- monatlich im Voraus.
Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem
- die versicherte Person stirbt oder
- wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist.
Wir sind berechtigt, die Voraussetzungen für den Rentenbezug zu prüfen. Dazu können wir Lebensbescheinigungen von Ihnen anfordern.
Wenn Sie uns die Bescheinigungen nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit so lange, bis uns die Bescheinigung vorliegt.
Was bedeutet das konkret?
Eine Unfallrente gibt es, wenn nach einem Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % vorliegt. Die Rente wird monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt – rückwirkend ab dem Monat des Unfalls und danach jeweils im Voraus. Sie endet mit dem Tod der versicherten Person oder wenn der Invaliditätsgrad bei einer Neubemessung unter 50 % fällt. Der Versicherer darf den Rentenbezug prüfen und Lebensbescheinigungen anfordern; werden diese nicht unverzüglich eingereicht, ruht die Zahlung bis zum Vorliegen.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad wird eine Unfallrente gezahlt?
Die Unfallrente wird gezahlt, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt.
Wie und in welcher Höhe wird die Unfallrente ausgezahlt?
Die Unfallrente wird monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Sie beginnt rückwirkend ab dem Monat des Unfalls und wird danach monatlich im Voraus geleistet.
Wann endet die Zahlung der Unfallrente?
Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die versicherte Person stirbt oder in dem der Versicherer mitteilt, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad nach einer Neubemessung unter 50 % gesunken ist.
Was passiert, wenn angeforderte Lebensbescheinigungen nicht eingereicht werden?
Der Versicherer darf zur Prüfung des Rentenbezugs Lebensbescheinigungen anfordern. Werden sie nicht unverzüglich zugesandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit, bis die Bescheinigung vorliegt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026