Bei der Unfallversicherung der VHV Allgemeine Versicherung AG darf der Versicherer einmal im Jahr prüfen, ob die Beiträge bestehender Verträge zur erwarteten Schaden- und Kostenentwicklung passen. Ergibt sich ein Erhöhungsbedarf von mindestens 5 Prozent, kann er die Beiträge um diesen Satz, höchstens jedoch um 20 Prozent, anheben; bei einer Senkung um mindestens 5 Prozent muss er die Beiträge entsprechend absenken.
Der Versicherer ist berechtigt, einmal jährlich die Tarifbeiträge für bestehende Verträge zu überprüfen. Dabei beachtet er die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Ziel der Überprüfung ist es, die Beiträge an die erwartete Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen und einen sich ergebenden Anpassungsbedarf an die betroffenen Versicherungsverträge weiterzugeben.
Die Beiträge können für Teile des Gesamtbestands getrennt ermittelt werden. Voraussetzung ist, dass diese Teile nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind. Die Ermittlung erfolgt mittels anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren.
Ergibt sich aus der Überprüfung der Beiträge ein Erhöhungsbedarf von mindestens 5 %, ist der Versicherer berechtigt, die Beiträge bestehender Verträge um diesen Änderungssatz anzupassen, höchstens jedoch um 20 %.
Wenn die Überprüfung eine Beitragssenkung um mindestens 5 % ergibt, ist der Versicherer zu einer entsprechenden Anpassung verpflichtet.
Beitragsanpassungen werden zur Hauptfälligkeit des Vertrags vorgenommen. Sie wirken ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf einmal pro Jahr prüfen, ob die Beiträge noch zur erwarteten Schaden- und Kostenentwicklung passen. Steigt der Bedarf um mindestens 5 Prozent, kann der Beitrag um diesen Satz, höchstens aber um 20 Prozent, erhöht werden. Sinkt der Bedarf um mindestens 5 Prozent, muss der Beitrag entsprechend gesenkt werden. Änderungen greifen jeweils zur Hauptfälligkeit ab dem nächsten Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Wie oft darf der Beitrag überprüft und angepasst werden?
Der Versicherer darf die Tarifbeiträge für bestehende Verträge einmal jährlich überprüfen und bei Bedarf anpassen.
Ab welchem Wert und bis zu welcher Höhe darf der Beitrag steigen?
Eine Erhöhung ist möglich, wenn die Überprüfung einen Erhöhungsbedarf von mindestens 5 % ergibt. Der Beitrag darf dann um diesen Änderungssatz angehoben werden, höchstens jedoch um 20 %.
Muss der Versicherer den Beitrag auch senken?
Ja. Ergibt die Überprüfung eine Beitragssenkung um mindestens 5 %, ist der Versicherer zu einer entsprechenden Anpassung verpflichtet.
Ab wann gilt eine Beitragsanpassung?
Beitragsanpassungen werden zur Hauptfälligkeit des Vertrags vorgenommen und wirken ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026