Bei der VHV VHV Allgemeine Versicherung AG Unfallversicherung mit KLASSIK-GARANT lässt sich schon innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein Vorschuss auf die Leistung beantragen – selbst ohne vereinbarte Todesfallsumme, begrenzt auf die Invaliditätssumme. Darüber hinaus gibt es eine pauschale Erstattung für Verdienstausfall bei ärztlichen Untersuchungen, beitragsfreien Schutz für den Ehegatten nach einer Heirat sowie eine Beitragsbefreiung für Kinder und Partner im Todes- oder schweren Invaliditätsfall.
Ein Vorschuss vor Abschluss des Heilverfahrens kann innerhalb eines Jahres nach dem Unfall auch dann beantragt werden, wenn keine Todesfallsumme vereinbart ist. Der Vorschuss ist höchstens bis zur vereinbarten Invaliditätssumme möglich.
Ärztliche Untersuchung
Ergänzend zu den Regelungen in den Besonderen Bedingungen KLASSIK-GARANT Unfall gilt:
Wird bei Unternehmern, Geschäftsführern oder freiberuflich Tätigen der Verdienstausfall infolge einer angeordneten ärztlichen Untersuchung nicht konkret nachgewiesen, erstatten wir hierfür einen pauschalen Betrag.
Dieser Betrag beträgt 2 ‰ der zum Unfallzeitpunkt für die versicherte Person vereinbarten Invaliditätsgrundsumme oder des Jahresbruttobeitrags. Maßgeblich ist dabei der jeweils höhere Wert aus dem Vertragsteil der versicherten Person.
Die Leistung ist auf maximal 1.000 Euro je Untersuchung begrenzt.
Vorsorgeversicherung bei Eheschließung
Bei einer Heirat während der Wirksamkeit des Vertrags ist Ihr Ehegatte beitragsfrei mitversichert, und zwar mit:
- 100.000 Euro für den Invaliditätsfall (ohne Progression),
- 10.000 Euro für den Todesfall,
- 20 Euro Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld.
Dieser Schutz gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit, die der Heirat folgt, mindestens jedoch für 3 Monate.
Der Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn für Ihren Ehegatten weder bei uns noch bei einem anderen Versicherer eine private Unfallversicherung besteht.
Beitragsbefreiung im Todes- oder Invaliditätsfall
Zusätzlich bleibt der Vertrag für die minderjährigen Kinder beitragsfrei bestehen, wenn Sie:
- einen Unfalltod erleiden,
- einen Unfall erleiden, der nach den Bedingungen dieses Vertrags zu einer Invalidität von mindestens 50 % führt.
Ist neben den Kindern auch Ihr Ehegatte oder Lebensgefährte versichert, gilt die Beitragsfreistellung auch für diesen.
Der beitragsfreie Versicherungsschutz gilt mit den Versicherungssummen, die zum Zeitpunkt des Todes oder der Feststellung des Invaliditätsgrads von mindestens 50 % gültig waren. Er bleibt bis zum Ende des Versicherungsjahres bestehen, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.
Die Beitragsfreistellung für Ihren Ehegatten oder Lebensgefährten endet gleichzeitig mit der des jüngsten Kindes.
Was bedeutet das konkret?
Schon innerhalb eines Jahres nach dem Unfall lässt sich ein Vorschuss auf die Leistung beantragen, höchstens bis zur vereinbarten Invaliditätssumme, auch ohne Todesfallsumme. Für Unternehmer, Geschäftsführer und Freiberufler gibt es bei einer angeordneten ärztlichen Untersuchung eine pauschale Erstattung des Verdienstausfalls, wenn dieser nicht konkret nachgewiesen wird. Nach einer Heirat ist der Ehegatte für eine Übergangszeit beitragsfrei mitversichert, sofern für ihn keine andere private Unfallversicherung besteht. Sterben Sie durch einen Unfall oder erleiden Sie eine Invalidität von mindestens 50 %, bleibt der Vertrag für Ihre minderjährigen Kinder und gegebenenfalls den Partner beitragsfrei bestehen.
Häufige Fragen
Kann ich einen Vorschuss auf die Unfallleistung schon vor Ende der Behandlung erhalten?
Ja. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein Vorschuss beantragt werden – auch dann, wenn keine Todesfallsumme vereinbart ist. Der Vorschuss ist höchstens bis zur vereinbarten Invaliditätssumme möglich.
Was wird erstattet, wenn ein Unternehmer für eine ärztliche Untersuchung Verdienst ausfällt?
Wird bei Unternehmern, Geschäftsführern oder freiberuflich Tätigen der Verdienstausfall wegen einer angeordneten ärztlichen Untersuchung nicht konkret nachgewiesen, wird ein pauschaler Betrag von 2 ‰ der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme oder des Jahresbruttobeitrags erstattet – maßgeblich ist der höhere Wert. Die Leistung ist auf maximal 1.000 Euro je Untersuchung begrenzt.
Ist mein Ehegatte nach der Heirat automatisch mitversichert?
Ja, bei einer Heirat während der Vertragslaufzeit ist der Ehegatte bis zur nächsten Hauptfälligkeit nach der Heirat, mindestens jedoch für 3 Monate, beitragsfrei mitversichert – mit 100.000 Euro bei Invalidität, 10.000 Euro im Todesfall und 20 Euro Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld. Voraussetzung ist, dass für ihn keine andere private Unfallversicherung besteht.
Bleibt der Vertrag für meine Kinder bestehen, wenn mir etwas zustößt?
Ja. Bei Ihrem Unfalltod oder einem Unfall mit einer Invalidität von mindestens 50 % bleibt der Vertrag für die minderjährigen Kinder beitragsfrei bestehen – längstens bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird. Ist auch der Ehegatte oder Lebensgefährte versichert, gilt die Beitragsfreistellung auch für ihn und endet gleichzeitig mit der des jüngsten Kindes.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026