Bei der Unfallversicherung der VHV Allgemeine Versicherung AG steigt die Invaliditätsleistung durch die 350-Prozent-Progression überproportional an, sobald ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt. Für den Teil des Invaliditätsgrads bis 25 Prozent zählt die vereinbarte Invaliditätssumme einfach, darüber die dreifache und ab 50 Prozent die fünffache Summe – bei voller Invalidität ergibt sich so eine Leistung von 350 Prozent.
Führt ein Unfall nach den maßgeblichen Bemessungsgrundsätzen zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden der Berechnung der Invaliditätsleistung die folgenden Versicherungssummen zugrunde gelegt:
- Für den Teil des Invaliditätsgrads, der 25 Prozent nicht übersteigt, gilt die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme.
- Für den Teil des Invaliditätsgrads, der 25 Prozent übersteigt, aber nicht mehr als 50 Prozent beträgt, gilt die dreifache Invaliditätssumme.
- Für den Teil des Invaliditätsgrads, der 50 Prozent übersteigt, gilt die fünffache Invaliditätssumme.
Hilfstabelle zur Berechnung für die progressive Invaliditätsversicherung
Wenn die Invalidität (dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit) eine Leistung von mehr als 25 Prozent der für den Invaliditätsfall versicherten Summe ergibt, erhöht sich die Leistung wie folgt (jeweils Invaliditätsgrad und Leistung inklusive Progression):
- 26 % → 28 %
- 27 % → 31 %
- 28 % → 34 %
- 29 % → 37 %
- 30 % → 40 %
- 31 % → 43 %
- 32 % → 46 %
- 33 % → 49 %
- 34 % → 52 %
- 35 % → 55 %
- 36 % → 58 %
- 37 % → 61 %
- 38 % → 64 %
- 39 % → 67 %
- 40 % → 70 %
- 41 % → 73 %
- 42 % → 76 %
- 43 % → 79 %
- 44 % → 82 %
- 45 % → 85 %
- 46 % → 88 %
- 47 % → 91 %
- 48 % → 94 %
- 49 % → 97 %
- 50 % → 100 %
- 51 % → 105 %
- 52 % → 110 %
- 53 % → 115 %
- 54 % → 120 %
- 55 % → 125 %
- 56 % → 130 %
- 57 % → 135 %
- 58 % → 140 %
- 59 % → 145 %
- 60 % → 150 %
- 61 % → 155 %
- 62 % → 160 %
- 63 % → 165 %
- 64 % → 170 %
- 65 % → 175 %
- 66 % → 180 %
- 67 % → 185 %
- 68 % → 190 %
- 69 % → 195 %
- 70 % → 200 %
- 71 % → 205 %
- 72 % → 210 %
- 73 % → 215 %
- 74 % → 220 %
- 75 % → 225 %
- 76 % → 230 %
- 77 % → 235 %
- 78 % → 240 %
- 79 % → 245 %
- 80 % → 250 %
- 81 % → 255 %
- 82 % → 260 %
- 83 % → 265 %
- 84 % → 270 %
- 85 % → 275 %
- 86 % → 280 %
- 87 % → 285 %
- 88 % → 290 %
- 89 % → 295 %
- 90 % → 300 %
- 91 % → 305 %
- 92 % → 310 %
- 93 % → 315 %
- 94 % → 320 %
- 95 % → 325 %
- 96 % → 330 %
- 97 % → 335 %
- 98 % → 340 %
- 99 % → 345 %
- 100 % → 350 %
Was bedeutet das konkret?
Bei einer dauerhaften Beeinträchtigung durch einen Unfall wird die Leistung nicht einfach linear berechnet, sondern steigt mit zunehmendem Invaliditätsgrad überproportional an. Der Anteil bis 25 Prozent zählt einfach, der Teil zwischen 25 und 50 Prozent dreifach und der Teil über 50 Prozent fünffach. Die Hilfstabelle zeigt für jeden Invaliditätsgrad ab 26 Prozent die daraus resultierende Leistung inklusive Progression – bei 100 Prozent Invalidität sind es 350 Prozent der versicherten Summe.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent Leistung gibt es bei voller Invalidität?
Bei einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent ergibt sich eine Leistung von 350 Prozent der für den Invaliditätsfall versicherten Summe.
Ab welchem Invaliditätsgrad greift die Progression?
Die Erhöhung der Leistung tritt ein, wenn die Invalidität eine Leistung von mehr als 25 Prozent der versicherten Summe ergibt.
Wie wird die Invaliditätssumme bei den verschiedenen Graden gewichtet?
Für den Teil bis 25 Prozent gilt die einfache Invaliditätssumme, für den Teil über 25 bis 50 Prozent die dreifache und für den Teil über 50 Prozent die fünffache Invaliditätssumme.
Welche Leistung ergibt sich bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent?
Bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent beträgt die Leistung inklusive Progression 100 Prozent.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026