Die BEST-LEISTUNGS-GARANTIE der VHV Allgemeine Versicherung AG in der Unfallversicherung sorgt dafür, dass Sie im Schadenfall den besseren Leistungsumfang erhalten, wenn ein anderer in Deutschland zugelassener Versicherer zum Schadenzeitpunkt einen aktuellen, allgemein zugänglichen Tarif mit höheren Leistungen anbietet. Dann wird entweder der Unfallbegriff erweitert oder die Entschädigungsgrenzen werden angehoben – höchstens bis 75.000 Euro je Versicherungsfall. Der Nachweis der überlegenen Leistungen liegt bei Ihnen, und es gelten klar definierte Voraussetzungen und Ausschlüsse.
Bietet zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ein anderer Versicherer einen Tarif mit höherem Leistungsumfang an, greift die BEST-LEISTUNGS-GARANTIE.
Im Schadenfall wird dann entweder
- der Versicherungsschutz im Rahmen eines erweiterten Unfallbegriffs angepasst oder
- die Entschädigungsgrenzen entsprechend angehoben.
Die Leistung erfolgt nach den in den jeweiligen Bedingungen festgelegten Regelungen. Dabei wird die für den Schadenfall verfügbare Versicherungssumme, etwa für Bergungskosten oder kosmetische Operationen, im Rahmen der bei uns vereinbarten Summe je Leistungsart berücksichtigt. Eine darüber hinausgehende Auszahlung ist ausgeschlossen. Die maximale Ersatzleistung im Rahmen dieser Garantie ist je Versicherungsfall auf 75.000 Euro beschränkt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Anwendung dieser BEST-LEISTUNGS-GARANTIE ist, dass der betreffende Tarif eines anderen Versicherers
- zum Schadenzeitpunkt als aktueller, allgemein zugänglicher Tarif für den deutschen Markt gilt und
- von einem in Deutschland zugelassenen Anbieter angeboten wird.
Sonderkonzepte und exklusive Deckungen, die nur über bestimmte Vertriebspartner angeboten werden, werden nicht berücksichtigt.
Sie haben den Nachweis der überlegenen Leistungen des anderen Anbieters zu erbringen. Als Nachweis gelten insbesondere dessen Versicherungsbedingungen, Sonderklauseln, Vertragsbestandteile und Risikobeschreibungen, auf die Sie sich berufen.
Geltungsbereich
Die BEST-LEISTUNGS-GARANTIE greift für Leistungserweiterungen des anderen Versicherers, sofern
- für diese Leistungen keine (Zusatz-)Prämie erhoben wird und/oder
- sie in Umfang oder Höhe bei uns nicht – auch nicht gegen Zusatzprämie – versicherbar sind.
Ausschlüsse
Ausgeschlossen von der BEST-LEISTUNGS-GARANTIE sind
- Leistungen, Leistungsarten oder höhere Entschädigungsgrenzen, die bei uns oder beim anderen Anbieter gegen Zusatzprämie mitversichert werden können,
- Assistanceleistungen,
- Progressionen bzw. Progressionsstaffeln sowie
- Gliedertaxen.
Ferner besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen dieser Garantie für bestimmte Fälle und Gesundheitsschäden:
- Unfälle der versicherten Person, die aufgrund von Bewusstseinsstörungen oder aufgrund von Schlaganfällen, epileptischen Anfällen oder anderen krampfartigen Vorgängen, die den gesamten Körper betreffen, eintreten.
- Unfälle, die der versicherten Person zustoßen, wenn sie vorsätzlich eine Straftat begeht oder zu begehen versucht.
- Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse zurückzuführen sind.
- Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie, ABC-Waffen oder ähnliche Gefahren verursacht werden.
- Unfälle der versicherten Person, wenn diese als Pilot eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts agiert – sofern hierfür nach deutschem Recht eine Zulassung erforderlich ist –, als anderes Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs oder im Rahmen beruflicher Tätigkeiten, die den Einsatz eines Luftfahrzeugs voraussetzen.
- Unfälle infolge der Teilnahme an Autorennen.
- Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen.
- Gesundheitsschäden infolge von Strahlenexposition.
- Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die aus Heilmaßnahmen oder operativen Eingriffen resultieren.
- Infektionen.
- Krankhafte Störungen, die infolge psychischer Reaktionen – auch wenn sie durch einen Unfall ausgelöst wurden – entstehen.
- Krankheiten.
Sollten wir – basierend auf den vertraglichen Bedingungen – von der Leistungspflicht im Schadenfall befreit sein (zum Beispiel infolge von Prämienverzug, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Herbeiführung des Versicherungsfalls oder arglistiger Täuschung), greift auch diese Regelung nicht.
Die vertraglich vereinbarten Obliegenheiten im Schadenfall bleiben durch die BEST-LEISTUNGS-GARANTIE unberührt.
Sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch wir haben das Recht, die BEST-LEISTUNGS-GARANTIE jederzeit schriftlich zu kündigen. Die Kündigung wird 3 Monate nach Zugang wirksam. Kündigen wir, so können Sie den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung von uns zum selben Zeitpunkt beenden.
Was bedeutet das konkret?
Die BEST-LEISTUNGS-GARANTIE stellt sicher, dass Sie im Schadenfall bessergestellt werden, falls ein anderer, in Deutschland zugelassener Versicherer mit einem aktuellen, allgemein zugänglichen Tarif mehr leisten würde. Dann wird entweder der Unfallbegriff erweitert oder die Entschädigungsgrenze angehoben, allerdings höchstens bis 75.000 Euro je Versicherungsfall und nur im Rahmen der bei der VHV vereinbarten Summe je Leistungsart. Sie müssen selbst nachweisen, dass der andere Anbieter überlegene Leistungen bietet. Zahlreiche Leistungen und Schadensfälle sind von der Garantie ausgenommen, und sie greift nicht, wenn der Versicherer ohnehin von der Leistung befreit ist.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Leistung aus dieser Garantie?
Die maximale Ersatzleistung im Rahmen der BEST-LEISTUNGS-GARANTIE ist je Versicherungsfall auf 75.000 Euro beschränkt. Eine über die vereinbarte Summe je Leistungsart hinausgehende Auszahlung ist ausgeschlossen.
Was muss ich tun, damit die Garantie greift?
Sie müssen den Nachweis erbringen, dass ein anderer Anbieter überlegene Leistungen bietet. Als Nachweis gelten insbesondere dessen Versicherungsbedingungen, Sonderklauseln, Vertragsbestandteile und Risikobeschreibungen, auf die Sie sich berufen. Der Tarif muss zudem aktuell, allgemein zugänglich und von einem in Deutschland zugelassenen Anbieter sein.
Zählt jeder Fremdtarif mit besseren Leistungen?
Nein. Sonderkonzepte und exklusive Deckungen, die nur über bestimmte Vertriebspartner angeboten werden, werden nicht berücksichtigt. Ebenso greift die Garantie nicht für Leistungen, die gegen Zusatzprämie mitversichert werden könnten, sowie nicht für Assistanceleistungen, Progressionen, Progressionsstaffeln und Gliedertaxen.
Kann die Garantie gekündigt werden?
Ja. Sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können die BEST-LEISTUNGS-GARANTIE jederzeit schriftlich kündigen; die Kündigung wird 3 Monate nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, können Sie den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum selben Zeitpunkt beenden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026