Wenn ein Kind das 18. oder ein Erwachsener das 65. Lebensjahr vollendet hat, stellt die VHV Allgemeine Versicherung AG in ihrer Unfallversicherung den Vertrag nach Ablauf des Versicherungsjahres auf den bei Vertragsabschluss gültigen Erwachsenen- oder Seniorentarif um. Der Versicherungsnehmer hat dabei ein Wahlrecht: gleichbleibender Beitrag mit reduzierten Versicherungssummen oder gleichbleibende Versicherungssummen mit höherem Beitrag. Ohne rechtzeitige Wahl läuft der Vertrag mit reduzierten Summen weiter.
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr oder der Erwachsene das 65. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenen- oder Seniorentarif um.
Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag (ausgenommen hiervon sind die optionalen Zusatzleistungen) und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend, oder
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis zum Beginn des neuen Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit) noch keine Wahl getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Was bedeutet das konkret?
Sobald ein versichertes Kind 18 oder ein versicherter Erwachsener 65 Jahre alt geworden ist, wechselt der Vertrag nach dem laufenden Versicherungsjahr in den passenden Erwachsenen- oder Seniorentarif. Sie können dabei wählen, ob der Beitrag gleich bleibt und dafür die Versicherungssummen sinken, oder ob die Summen erhalten bleiben und der Beitrag steigt. Über dieses Wahlrecht werden Sie rechtzeitig informiert. Treffen Sie bis zur nächsten Hauptfälligkeit keine Entscheidung, läuft der Vertrag automatisch mit reduzierten Versicherungssummen weiter.
Häufige Fragen
Wann wird der Tarif von Kind auf Erwachsener oder von Erwachsener auf Senior umgestellt?
Die Umstellung erfolgt nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. oder der Erwachsene das 65. Lebensjahr vollendet. Es gilt dann der bei Vertragsabschluss gültige Erwachsenen- oder Seniorentarif.
Welche Möglichkeiten habe ich bei der Tarifumstellung?
Sie haben ein Wahlrecht: Entweder Sie zahlen den bisherigen Beitrag (ohne optionale Zusatzleistungen) und die Versicherungssummen werden entsprechend reduziert, oder Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und zahlen einen entsprechend höheren Beitrag.
Was passiert, wenn ich keine Wahl treffe?
Wenn Sie bis zum Beginn des neuen Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit) keine Wahl getroffen haben, wird der Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fortgeführt.
Werde ich über das Wahlrecht informiert?
Ja, der Versicherer informiert Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026