Bei der VHV Allgemeine Versicherung AG hängt der Beitrag der Unfallversicherung maßgeblich von der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person ab, weshalb jede berufliche Veränderung unverzüglich gemeldet werden muss. Ändert sich der Beruf, passen sich die Versicherungssummen an – bei niedrigeren Summen nach Ablauf eines Monats, bei höheren mit Zugang der Mitteilung, spätestens nach einem Monat. Auf Wunsch bleibt der Vertrag auch mit den bisherigen Summen bei geändertem Beitrag bestehen.
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis.
Mitteilung der Änderung
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Nicht darunter fallen:
- freiwilliger Wehrdienst
- militärische Reserveübungen
- befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst)
Auswirkungen der Änderung
Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleich bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag richtet sich nach dem Beruf oder der Beschäftigung der versicherten Person, wobei das Berufsgruppenverzeichnis die Grundlage bildet. Wechselt der Beruf, muss dies unverzüglich mitgeteilt werden – ausgenommen sind freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste. Je nach neuer Tätigkeit ändern sich die Versicherungssummen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Wer die bisherigen Versicherungssummen behalten möchte, kann den Vertrag bei angepasstem Beitrag fortführen.
Häufige Fragen
Muss ich einen Berufswechsel der Versicherung melden?
Ja, eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie unverzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste wie der Bundesfreiwilligendienst gehören jedoch nicht dazu.
Ab wann gelten nach einem Berufswechsel neue Versicherungssummen?
Ergeben sich bei gleich bleibendem Beitrag niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Ergeben sich höhere Versicherungssummen, gelten diese mit Zugang Ihrer Mitteilung, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Kann ich meine bisherigen Versicherungssummen trotz Berufswechsel behalten?
Ja, auf Ihren Wunsch wird der Vertrag mit den bisherigen Versicherungssummen weitergeführt – dann bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag, sobald die Mitteilung eingeht.
Gelten die neuen Versicherungssummen nur für berufliche Unfälle?
Nein, die neu errechneten Versicherungssummen gelten sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026