Der Versicherungsschutz der Unfallversicherung der VHV Allgemeine Versicherung AG beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Wer wissen möchte, wie lange der Vertrag läuft, wann er sich stillschweigend verlängert und welche Kündigungsfristen nach einem Versicherungsfall gelten, findet hier die Regelungen zu Beginn, Dauer, Verlängerung und Ende des Vertrags.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Dauer und Ende des Vertrags
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Kündigen können sowohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
Vertragsbeendigung
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Kündigung nach Versicherungsfall
Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag kündigen,
- wenn wir erstmals eine Leistung erbracht haben, oder
- wenn wir erstmals eine Invaliditätsleistung oder die Unfallrente gezahlt haben, oder
- wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Ausnahme: Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zum Datum im Versicherungsschein, allerdings nur, wenn der erste oder einmalige Beitrag nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins unverzüglich gezahlt wird. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern niemand mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf kündigt. Nach einem Versicherungsfall gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht. Ein Versicherungsjahr umfasst grundsätzlich zwölf Monate, bei krummen Vertragslaufzeiten kann das erste Jahr kürzer sein.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit zugehen.
Kann ich nach einem Unfall kündigen?
Ja, nach einem Versicherungsfall können Sie oder der Versicherer kündigen – etwa nach der ersten Leistung, nach erstmaliger Zahlung einer Invaliditätsleistung oder Unfallrente oder wenn Sie Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugehen.
Wie lange dauert ein Versicherungsjahr?
Ein Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt; die folgenden Versicherungsjahre bis zum Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026