Bei der Unfallversicherung der VHV Allgemeine Versicherung AG steigt die Invaliditätsleistung mit der 500 %-Progression überproportional an, sobald der Invaliditätsgrad 25 Prozent übersteigt. Für den Teil bis 25 Prozent gilt die vereinbarte Invaliditätssumme, darüber greifen die fünf- und siebenfache Summe. Eine Hilfstabelle zeigt für jeden Invaliditätsgrad von 26 bis 100 Prozent die zugehörige Leistung inklusive Progression – von 30 Prozent bis zu 500 Prozent bei Vollinvalidität.
Führt ein Unfall nach den maßgeblichen Bemessungsgrundsätzen zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden der Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:
- Für den Teil des Invaliditätsgrads, der 25 Prozent nicht übersteigt, gilt die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme.
- Für den Teil des Invaliditätsgrads, der 25 Prozent übersteigt, aber 50 Prozent nicht übersteigt, gilt die fünffache Invaliditätssumme.
- Für den Teil des Invaliditätsgrads, der 50 Prozent übersteigt, gilt die siebenfache Invaliditätssumme.
Hilfstabelle zur Berechnung für die progressive Invaliditätsversicherung
Wenn die Invalidität (dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit) eine Leistung von mehr als 25 Prozent der für den Invaliditätsfall versicherten Summe ergibt, erhöht sich die Leistung wie folgt (jeweils Invaliditätsgrad und Leistung inklusive Progression):
- 26 % → 30 %
- 27 % → 35 %
- 28 % → 40 %
- 29 % → 45 %
- 30 % → 50 %
- 31 % → 55 %
- 32 % → 60 %
- 33 % → 65 %
- 34 % → 70 %
- 35 % → 75 %
- 36 % → 80 %
- 37 % → 85 %
- 38 % → 90 %
- 39 % → 95 %
- 40 % → 100 %
- 41 % → 105 %
- 42 % → 110 %
- 43 % → 115 %
- 44 % → 120 %
- 45 % → 125 %
- 46 % → 130 %
- 47 % → 135 %
- 48 % → 140 %
- 49 % → 145 %
- 50 % → 150 %
- 51 % → 157 %
- 52 % → 164 %
- 53 % → 171 %
- 54 % → 178 %
- 55 % → 185 %
- 56 % → 192 %
- 57 % → 199 %
- 58 % → 206 %
- 59 % → 213 %
- 60 % → 220 %
- 61 % → 227 %
- 62 % → 234 %
- 63 % → 241 %
- 64 % → 248 %
- 65 % → 255 %
- 66 % → 262 %
- 67 % → 269 %
- 68 % → 276 %
- 69 % → 283 %
- 70 % → 290 %
- 71 % → 297 %
- 72 % → 304 %
- 73 % → 311 %
- 74 % → 318 %
- 75 % → 325 %
- 76 % → 332 %
- 77 % → 339 %
- 78 % → 346 %
- 79 % → 353 %
- 80 % → 360 %
- 81 % → 367 %
- 82 % → 374 %
- 83 % → 381 %
- 84 % → 388 %
- 85 % → 395 %
- 86 % → 402 %
- 87 % → 409 %
- 88 % → 416 %
- 89 % → 423 %
- 90 % → 430 %
- 91 % → 437 %
- 92 % → 444 %
- 93 % → 451 %
- 94 % → 458 %
- 95 % → 465 %
- 96 % → 472 %
- 97 % → 479 %
- 98 % → 486 %
- 99 % → 493 %
- 100 % → 500 %
Was bedeutet das konkret?
Bei dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall wird die Invaliditätsleistung nicht einfach linear berechnet, sondern gestaffelt. Bis zu einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent zählt die vereinbarte Invaliditätssumme, für den Teil darüber bis 50 Prozent das Fünffache und für den Teil über 50 Prozent das Siebenfache. So steigt die Leistung mit zunehmendem Invaliditätsgrad überproportional an – bis zu 500 Prozent bei vollständiger Invalidität. Eine Hilfstabelle ordnet jedem Invaliditätsgrad ab 26 Prozent die zugehörige Leistung inklusive Progression zu.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad wirkt sich die Progression aus?
Die erhöhte Leistung greift für den Teil des Invaliditätsgrads, der 25 Prozent übersteigt. Ergibt die Invalidität eine Leistung von mehr als 25 Prozent der versicherten Summe, erhöht sich die Leistung entsprechend der Staffelung.
Welche Versicherungssummen gelten für die einzelnen Stufen des Invaliditätsgrads?
Für den Teil bis 25 Prozent gilt die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme, für den Teil über 25 bis 50 Prozent die fünffache Invaliditätssumme und für den Teil über 50 Prozent die siebenfache Invaliditätssumme.
Wie hoch ist die Leistung bei vollständiger Invalidität?
Bei einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent beträgt die Leistung inklusive Progression 500 Prozent der versicherten Summe.
Wozu dient die Hilfstabelle?
Die Hilfstabelle ordnet jedem Invaliditätsgrad von 26 bis 100 Prozent die jeweils zugehörige Leistung inklusive Progression zu, sodass sich die Höhe der Invaliditätsleistung ablesen lässt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026