Bei der VHV VHV Allgemeine Versicherung AG Unfallversicherung zahlt die Krebs-Soforthilfe die im Versicherungsschein genannte Summe sofort bei Diagnose, wenn die versicherte Person erstmals während der Vertragslaufzeit an einer der aufgeführten Krebserkrankungen wie Brustkrebs, Prostatakrebs, Leukämie oder Morbus Hodgkin erkrankt. Zusätzlich werden bei kosmetischen Operationen infolge von Brustkrebs Kosten bis zu einem festen Höchstbetrag ersetzt, sofern Fristen und Nachweispflichten erfüllt sind.
Die Krebs-Soforthilfe wird in Höhe der im Versicherungsschein genannten Summe bei Diagnose sofort fällig. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person erstmalig während der Wirksamkeit des Vertrages an einer der folgenden Krebserkrankungen (bösartiger Tumor) erkrankt:
- Brustkrebs
- Hodenkrebs
- Gehirntumor
- Gebärmutterhalskrebs
- Eierstockkrebs
- Prostatakrebs
- Blasenkrebs
- Akute myeloische oder lymphatische Leukämie
- Morbus Hodgkin
Ein bösartiger Tumor liegt vor, wenn es zu unkontrolliertem Wachstum, zur Aussaat von Tumorzellen mit Einwanderung in umliegendes Gewebe und zur Zerstörung von gesundem Gewebe kommt.
Ein Anspruch auf die Sofortleistung besteht, sofern innerhalb der ersten zwölf Monate ab Beginn des Versicherungsschutzes beziehungsweise ab Antragstellung keine der oben genannten Krebserkrankungen diagnostiziert wird.
Ein Attest über die Feststellung der Erkrankung mit Angabe der Diagnose ist vorzulegen.
Die Auszahlung der Krebs-Soforthilfe erfolgt, sofern der Leistungsantrag unter Vorlage eines ärztlichen Attestes spätestens sieben Monate nach der Diagnosestellung eingegangen ist und die versicherte Person zum Zeitpunkt des Antragseingangs noch lebt.
Kosmetische Operation infolge Brustkrebs
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person hatte Anspruch auf die Sofortleistung bei Krebserkrankungen und musste sich einer krebsbedingten Operation unterziehen, die eine kosmetische oder plastische Operation und/oder kosmetische Behandlungen beim Kosmetiker erfordert.
Art und Höhe der Leistung
Wir leisten insgesamt bis 10.000 Euro Ersatz für:
- nachgewiesene Arzthonorare
- Operationskosten
- notwendige Kosten für die Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, soweit diese durch die kosmetische oder plastische Brustoperation verursacht sind.
Soweit Kosten für kosmetische Behandlungen beim Kosmetiker entstehen, werden diese bis maximal 10 % der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme für kosmetische Operationen bezahlt.
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Kein Versicherungsschutz besteht für Fälle, bei denen die Krebserkrankung in den ersten zwölf Monaten nach Vertragsbeginn erstmals diagnostiziert wird. Ausgeschlossen sind außerdem Tumore, die histologisch als Krebsvorstufen beschrieben werden.
Was bedeutet das konkret?
Wird bei der versicherten Person erstmals während der Vertragslaufzeit eine der aufgeführten Krebsarten festgestellt, wird die vereinbarte Soforthilfe direkt bei Diagnose fällig. Der Leistungsantrag muss mit ärztlichem Attest innerhalb von sieben Monaten nach der Diagnose vorliegen, und die versicherte Person muss zu diesem Zeitpunkt noch leben. Zusätzlich gibt es bei kosmetischen oder plastischen Operationen infolge von Brustkrebs eine Erstattung von Arzthonoraren, Operations- und Krankenhauskosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Erkrankungen in den ersten zwölf Monaten sowie reine Krebsvorstufen sind nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Krebserkrankungen lösen die Sofortleistung aus?
Die Soforthilfe wird bei erstmaliger Diagnose einer der genannten Krebsarten fällig: Brustkrebs, Hodenkrebs, Gehirntumor, Gebärmutterhalskrebs, Eierstockkrebs, Prostatakrebs, Blasenkrebs, akute myeloische oder lymphatische Leukämie sowie Morbus Hodgkin.
Bis wann muss der Leistungsantrag nach der Diagnose gestellt werden?
Der Leistungsantrag muss unter Vorlage eines ärztlichen Attestes spätestens sieben Monate nach der Diagnosestellung eingehen. Außerdem muss die versicherte Person zum Zeitpunkt des Antragseingangs noch leben.
Welche Kosten werden bei einer kosmetischen Operation nach Brustkrebs übernommen?
Erstattet werden insgesamt bis 10.000 Euro für nachgewiesene Arzthonorare, Operationskosten sowie notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, soweit sie durch die kosmetische oder plastische Brustoperation verursacht sind. Kosten für kosmetische Behandlungen beim Kosmetiker werden bis maximal 10 % der vereinbarten Versicherungssumme für kosmetische Operationen bezahlt.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Schutz besteht, wenn die Krebserkrankung in den ersten zwölf Monaten nach Vertragsbeginn erstmals diagnostiziert wird, sowie für Tumore, die histologisch als Krebsvorstufen beschrieben werden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026