Die Ammerländer Versicherung VVaG ersetzt in der Hausratversicherung Schäden an versicherten Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung entstehen. Erklärt werden die genauen Begriffe, etwa wann ein Feuer als Brand gilt und wann Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag mitversichert sind – ebenso, welche Schäden wie Erdbeben, Sengschäden oder bestimmte Motorschäden ausgeschlossen bleiben.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion, Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
Explosion
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben
- Sengschäden
- Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen entstehen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen
Die Ausschlüsse für Sengschäden sowie für Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder durch abstürzende bzw. anprallende Luftfahrzeuge samt Teilen und Ladung beschädigt, zerstört werden oder abhandenkommen. Für jede dieser Gefahren ist genau festgelegt, wann sie im Sinne der Bedingungen vorliegt. Bestimmte Schäden sind ausgeschlossen, etwa durch Erdbeben, Sengschäden sowie bestimmte Motor- und Schalterschäden. Die Ausschlüsse für Sengschäden und Motor-/Schalterschäden entfallen jedoch, wenn diese Folge eines versicherten Sachschadens sind.
Häufige Fragen
Welche Gefahren deckt dieser Schutz konkret ab?
Ersetzt werden Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung – wenn die Sachen dadurch zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen.
Sind Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag versichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn auf dem Grundstück des Versicherungsortes durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als elektrischen Einrichtungen, Geräten oder Antennen stehen solchen Schäden anderer Art gleich.
Wann gilt ein Feuer als Brand im Sinne der Bedingungen?
Ein Brand liegt vor, wenn ein Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Schäden durch Erdbeben (ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen), Sengschäden sowie bestimmte Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und an Schaltorganen elektrischer Schalter. Die Ausschlüsse für Sengschäden sowie Motor- und Schalterschäden gelten jedoch nicht, wenn diese Folge eines versicherten Sachschadens sind.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022