Bei der Ammerländer Versicherung VVaG im Hausrat-Classic-Schutz zahlt der Versicherer nicht nur bei klassischem Feuer, sondern auch bei Überspannung durch Blitz, Spannungsschwankungen bis 1.000 Euro, Seng- und Schmorschäden bis 4 Prozent der Versicherungssumme, Rauch, Ruß und Verpuffung, Überschallknall, Aufprall unbemannter Flugkörper, Folgeschäden an Kühl- und Gefriergut sowie Anprall von Fahrzeugen und Explosionen durch Blindgänger.
Der Versicherer leistet Entschädigung auch für Brandschäden an versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass diese einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Das gilt ebenso für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet werden.
Überspannung
- Ergänzend zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden an versicherten Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes.
- Überspannungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Schäden durch Spannungsschwankungen
- Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Spannungsschwankungen sind im Classic-Schutz mitversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Spannungsschwankung bereits vor dem Hausanschlusskasten aufgetreten ist und vom Netzbetreiber bestätigt wurde.
- Die Entschädigung ist auf 1.000,- EURO je Versicherungsfall begrenzt.
Seng- und Schmorschäden
Der Versicherer leistet im Classic-Schutz bis 4 % der vereinbarten Versicherungssumme Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, die an versicherten Sachen entstehen. Ausgenommen sind technische Geräte aller Art und Wertsachen. Ebenfalls ausgenommen vom Versicherungsschutz sind alle Schäden, die durch Zigarren-, Tabak- oder Zigarettenglut entstanden sind. Es wird der Zeitwert entschädigt.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
- Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden.
- Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
- Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
- Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Überschalldruckwellen
Schäden an versicherten Sachen durch Druckstöße infolge Überschallfluges (Überschallknall) sind im Classic-Schutz versichert.
Aufprall von Flugkörpern
Schäden durch den Aufprall oder den Absturz eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung auf das Gebäude, in dem sich die versicherten Sachen befinden, sind im Classic-Schutz mitversichert.
Schäden an Kühl- und Gefriergut
- Auch Folgeschäden an Kühl- und Gefriergut infolge Überspannung durch Blitzschlag oder Netzausfall sind versichert.
- Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen
- Der Versicherer leistet im Classic-Schutz Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung am Versicherungsort zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
- Für den Anprall von Wasser- und Straßenfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer betrieben oder gehalten werden.
Schäden durch Blindgänger
Mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgänger).
Was bedeutet das konkret?
Der Classic-Schutz erweitert die Absicherung rund um Feuer und Explosion um zahlreiche Zusatzgefahren. Neben Bränden durch Nutzfeuer sind unter anderem Überspannung nach Blitz, Spannungsschwankungen, Seng- und Schmorschäden, Rauch, Ruß und Verpuffung sowie Überschallknall, abstürzende unbemannte Flugkörper und der Anprall von Fahrzeugen abgedeckt. Für einzelne Gefahren gelten dabei eigene Grenzen, etwa 1.000 Euro bei Spannungsschwankungen oder 4 % der Versicherungssumme bei Seng- und Schmorschäden. Auch Folgeschäden an Kühl- und Gefriergut sowie Explosionsschäden durch Blindgänger sind eingeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch einen Blitz an elektrischen Geräten mitversichert?
Ja. Ergänzend zum Schutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer auch für Schäden an versicherten Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes, und zwar bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Seng- und Schmorschäden?
Der Versicherer leistet bis 4 % der vereinbarten Versicherungssumme, ersetzt wird der Zeitwert. Ausgenommen sind technische Geräte aller Art, Wertsachen sowie Schäden durch Zigarren-, Tabak- oder Zigarettenglut.
Zahlt die Versicherung, wenn aufgetautes Kühlgut durch einen Stromausfall verdirbt?
Ja, Folgeschäden an Kühl- und Gefriergut infolge Überspannung durch Blitzschlag oder Netzausfall sind versichert. Voraussetzung ist, dass der Netzausfall vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert ist.
Was gilt beim Anprall eines Fahrzeugs auf den Versicherungsort?
Versicherte Sachen sind mitversichert, wenn sie durch Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Bei Wasser- und Straßenfahrzeugen gilt der Schutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer betrieben oder gehalten werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022