Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG zahlt der Versicherer für versicherte Sachen, die durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden. Der Abschnitt beschreibt genau, wann ein Einbruch, ein Raub mit Gewalt oder Drohung sowie Vandalismus vorliegen und welche Schäden durch Elementargefahren nicht ersetzt werden.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse oder durch den Versuch einer solchen Tat abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden:
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus nach einem Einbruch
- Raub
Einbruchdiebstahl
Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb:
- in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mit einem falschen Schlüssel oder mit anderen Werkzeugen eindringt. Ein falscher Schlüssel ist ein Schlüssel, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels gilt nicht schon dann als bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
- in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen. Auch hier gilt der Gebrauch eines falschen Schlüssels nicht schon dann als bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
- aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte.
- in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der beim Raub genannten Mittel (Gewalt oder Drohung mit einer Gewalttat) anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten.
- mit richtigen Schlüsseln, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet.
- in einen Raum eines Gebäudes mit einem richtigen Schlüssel eindringt, den er – innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes – durch Diebstahl an sich gebracht hatte. Voraussetzung ist, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.
Vandalismus nach einem Einbruch
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine der beim Einbruchdiebstahl beschriebenen Arten des Eindringens (Einbrechen/Einsteigen, Eindringen mit erlangten richtigen Schlüsseln oder mit einem gestohlenen richtigen Schlüssel) in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Raub
Ein Raub liegt vor, wenn:
- gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl).
- der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes verübt werden soll. Bei mehreren Versicherungsorten gilt dies innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird.
- dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache – wie zum Beispiel Ohnmacht oder Herzinfarkt – beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist.
Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.
Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden. Eine Ausnahme gilt, wenn das Heranschaffen nur innerhalb des Versicherungsortes erfolgt, an dem die Tathandlungen nach den Raub-Regelungen verübt wurden.
Nicht versicherte Schäden
Die Versicherung erstreckt sich – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – nicht auf Schäden, die durch weitere Elementargefahren verursacht werden:
- Überschwemmung
- Erdbeben
- Erdfall
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer ersetzt Schäden an versicherten Sachen, wenn diese durch Einbruchdiebstahl, durch Vandalismus nach einem Einbruch oder durch Raub abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden – auch beim Versuch einer solchen Tat. Für jede dieser Taten ist genau festgelegt, wann sie vorliegt, etwa das Einbrechen mit falschen Schlüsseln oder Werkzeugen, das vorsätzliche Zerstören nach dem Eindringen oder die Wegnahme unter Gewalt oder Drohung. Schäden durch bestimmte Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Lawinen sind ausdrücklich nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Taten sind über den Einbruchdiebstahl-Schutz abgedeckt?
Versichert sind Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub sowie durch den Versuch einer solchen Tat, wenn versicherte Sachen dadurch abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.
Zahlt die Versicherung, wenn mir Sachen mit einem Trick abgenommen werden?
Nein. Raub setzt Gewalt oder eine Drohung mit einer Gewalttat gegen Leib oder Leben voraus. Werden versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet, handelt es sich um einfachen Diebstahl oder Trickdiebstahl, der hier nicht als Raub gilt.
Bin ich versichert, wenn der Täter mit meinem gestohlenen Schlüssel eindringt?
Ja, wenn der Täter mit einem durch Diebstahl erlangten richtigen Schlüssel in einen Raum eindringt – vorausgesetzt, weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber hat den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht.
Sind Schäden durch Überschwemmung oder Erdbeben mitversichert?
Nein. Schäden durch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022