Wie sich der Beitrag in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG verändern kann, hängt vom Verhältnis aller Schadenzahlungen zum Gesamtbetrag der Versicherungssummen ab: Steigt dieses Verhältnis, kann der Beitragssatz pro 1000 Euro zu Beginn eines Versicherungsjahres erhöht werden, sinkt es, muss der Satz vermindert werden. Berechnet wird auf der von der Versicherungsaufsichtsbehörde veröffentlichten Zahlen, wobei eine Grenze von fünf Prozent und ein Kündigungsrecht bei Erhöhung gelten.
Die Prämie kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres steigen oder sinken. Das gilt auch, soweit die Prämie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist. Grundlage ist die nachfolgende Anpassung des Beitragssatzes.
Prämienanpassungsklausel
Der Beitrag pro 1000 Euro (Beitragssatz in Promille) kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres erhöht werden oder muss vermindert werden. Das gilt auch, soweit der Beitrag für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist. Maßgeblich ist, wie sich das Verhältnis geändert hat zwischen:
- der Summe aller Schadenzahlungen aus Hausratversicherungen (ohne Schadenregulierungskosten) und
- dem Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen der Versicherer
Dieses Verhältnis wird im Durchschnitt der drei maßgebenden Jahre betrachtet.
Die Berechnung erfolgt anhand der Schadenzahlungen und Hausratversicherungssummen, die die Versicherungsaufsichtsbehörde veröffentlicht hat. Berücksichtigt werden das vorletzte, drittletzte und viertletzte Kalenderjahr vor Beginn des Versicherungsjahres – jeweils im Verhältnis zu dem davor abgelaufenen Kalenderjahr. Dabei werden jeweils die Gesamtbeträge der Hausratversicherungssummen an jedem 31. Dezember der zu vergleichenden Jahre herangezogen.
Aus diesen drei Veränderungssätzen berechnet der Versicherer den maßgebenden Durchschnitt. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle nach dem Komma errechnet und auf einen vollen Prozentsatz abgerundet.
Wurde die Grenze von 5 Prozent nicht erreicht, so wird der ermittelte Veränderungssatz in die Berechnung für das folgende Kalenderjahr einbezogen.
Der Beitragssatz verändert sich entsprechend dem ermittelten durchschnittlichen Veränderungssatz. Der geänderte Beitragssatz wird auf zwei Stellen nach dem Komma abgerundet. Er darf den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifbeitragssatz nicht übersteigen. Diese Grenze gilt jedoch nur, wenn sich der Tarifbeitrag auf eine unveränderte Gruppe versicherter Risiken bezieht.
Erhöht der Versicherer den Beitragssatz, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen. Frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragssatzerhöhung.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag der Hausratversicherung kann sich jedes Jahr ändern – je nachdem, wie sich das Verhältnis zwischen den ausgezahlten Schäden und den versicherten Summen bei den Versicherern insgesamt entwickelt hat. Steigt dieses Verhältnis, kann der Beitragssatz erhöht werden; sinkt es, muss er gesenkt werden. Grundlage sind offiziell veröffentlichte Zahlen, und Veränderungen unter 5 Prozent werden ins Folgejahr übernommen. Wird der Beitragssatz erhöht, hat der Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wann darf der Beitrag der Hausratversicherung erhöht oder gesenkt werden?
Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres, abhängig davon, wie sich das Verhältnis der Summe aller Schadenzahlungen zum Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen im Durchschnitt der drei maßgebenden Jahre verändert hat.
Welche Rolle spielt die 5-Prozent-Grenze bei der Beitragsanpassung?
Wird die Grenze von 5 Prozent nicht erreicht, wird der ermittelte Veränderungssatz nicht sofort umgesetzt, sondern in die Berechnung für das folgende Kalenderjahr einbezogen.
Kann ich kündigen, wenn der Beitragssatz erhöht wird?
Ja. Bei einer Erhöhung des Beitragssatzes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Gibt es eine Obergrenze für den geänderten Beitragssatz?
Ja. Der geänderte Beitragssatz darf den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifbeitragssatz nicht übersteigen. Diese Grenze gilt allerdings nur, wenn sich der Tarifbeitrag auf eine unveränderte Gruppe versicherter Risiken bezieht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022