Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG gelten vereinbarte Ratenzahlungen bis zum jeweiligen Zahlungstermin als gestundet – doch geraten Sie mit einer Rate in Verzug oder wird eine Entschädigung fällig, werden alle noch offenen Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort zur Zahlung fällig.
Ist eine Ratenzahlung vereinbart, gelten die noch ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet.
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden jedoch sofort fällig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Der Versicherungsnehmer gerät mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug.
- Eine Entschädigung wird fällig.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Beitrag in Raten zahlen, dürfen Sie die einzelnen Raten bis zum jeweils vereinbarten Termin bezahlen – bis dahin sind sie gestundet. Kommen Sie jedoch mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug oder steht eine Entschädigung an, werden alle noch offenen Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Rate nicht rechtzeitig zahle?
Geraten Sie mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, werden die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Bleiben meine Raten bei einem Schadenfall bestehen?
Sobald eine Entschädigung fällig wird, werden auch die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Bis wann darf ich die einzelnen Raten zahlen?
Die ausstehenden Raten gelten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet, solange kein Verzug eintritt und keine Entschädigung fällig wird.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022