Wenn die Ammerländer Ammerländer Versicherung VVaG Versicherung in der Hausratversicherung einen Schaden ersetzt, geht ein bestehender Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten auf den Versicherer über – allerdings nie zum Nachteil des Versicherungsnehmers und grundsätzlich nicht gegen mitwohnende Personen. Zugleich muss der Versicherungsnehmer seine Ersatzansprüche wahren und den Versicherer bei deren Durchsetzung unterstützen.
Hat der Versicherungsnehmer einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten, so geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Dieser Übergang darf nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat folgende Pflichten:
- Er muss seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren.
- Nach dem Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer muss er bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken, soweit dies erforderlich ist.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolge der Verletzung keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Ersetzt der Versicherer einen Schaden, übernimmt er in gleichem Umfang die Ansprüche, die der Versicherungsnehmer gegen einen Schädiger hat – ohne dass dem Versicherungsnehmer dadurch Nachteile entstehen. Gegen Personen im selben Haushalt kann der Versicherer diesen Anspruch nur durchsetzen, wenn sie den Schaden vorsätzlich verursacht haben. Der Versicherungsnehmer muss seine Ansprüche fristgerecht sichern und bei der Durchsetzung mithelfen; verletzt er diese Pflicht, kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinen Ansprüchen gegen den Verursacher, wenn der Versicherer zahlt?
Soweit der Versicherer den Schaden ersetzt, geht der Ersatzanspruch gegen den Dritten auf ihn über. Dieser Übergang darf jedoch nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Kann der Versicherer Ansprüche gegen ein Familienmitglied im selben Haushalt durchsetzen?
Grundsätzlich nicht: Lebt die Person bei Eintritt des Schadens mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung von Ersatzansprüchen?
Der Versicherungsnehmer muss seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach dem Übergang bei der Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken, soweit erforderlich.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung darf der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022