Nach einem Versicherungsfall in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen – und zwar in Textform bis spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung. Wann die Kündigung wirksam wird, hängt davon ab, wer sie ausspricht.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung bei der anderen Partei eingehen. Kündigt der Versicherungsnehmer, gilt die Kündigung sofort, kann aber auf einen späteren Zeitpunkt bis zum Ende der Versicherungsperiode gelegt werden. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf den Vertrag nach einem Schaden kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der beiden Vertragsparteien – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer – den Versicherungsvertrag kündigen.
Bis wann muss die Kündigung nach dem Versicherungsfall eingehen?
Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein und ist in Textform zu erklären, etwa per E-Mail, Telefax oder Brief.
Wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Sie wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann gilt eine Kündigung durch den Versicherer?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022