Wann die Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratversicherung Entschädigung leistet, hängt von den versicherten Gefahren ab: Ersetzt werden versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm oder Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Nicht versichert sind dagegen Schäden durch Krieg, innere Unruhen sowie Kernenergie.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel
Ausschluss Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung zahlt, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren zerstört, beschädigt werden oder dadurch verloren gehen. Dazu zählen unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Nicht erstattet werden dagegen Schäden, die durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie entstehen – und zwar unabhängig davon, ob weitere Ursachen mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Für welche Ereignisse leistet die Hausratversicherung Entschädigung?
Ersetzt werden versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder den Versuch einer solchen Tat, durch Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel zerstört, beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Sind Schäden durch Krieg versichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind ausgeschlossen – und zwar ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Ist auch der Versuch eines Einbruchs oder Raubs mitversichert?
Ja. Neben Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub ist auch der Versuch einer solchen Tat abgedeckt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022