Versicherte Sachen aus dem Hausrat der Ammerländer Versicherung VVaG bleiben auch dann geschützt, wenn sie sich vorübergehend – bis zu drei Monate – außerhalb des Versicherungsortes befinden, und zwar weltweit. Der Schutz gilt für Eigentum des Versicherungsnehmers und der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen und umfasst Situationen wie Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst sowie Gefahren durch Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm und Hagel, wobei feste Entschädigungsgrenzen gelten.
Versicherte Sachen sind weltweit auch dann versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Voraussetzung ist, dass sie Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Wehr- und Zivildienst oder Ausbildung
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder zum Ableisten des Wehr- oder Zivildienstes außerhalb der Wohnung auf, gilt dies so lange als vorübergehend im Sinne der Nr. 1, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Raub
Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
Sturm und Hagel
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Entschädigungsgrenzen
- Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf 10.000,- EURO begrenzt.
- Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Der Hausrat ist auch dann geschützt, wenn er sich vorübergehend – also bis zu drei Monaten – außerhalb der eigenen Wohnung befindet, und das weltweit. Bei Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst gilt der Aufenthalt so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand entsteht. Für Einbruchdiebstahl, Raub sowie Sturm und Hagel gelten jeweils besondere Voraussetzungen. Die Erstattung ist der Höhe nach begrenzt, und für Wertsachen einschließlich Bargeld gibt es zusätzliche Grenzen.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Hausrat außerhalb der Wohnung als versichert?
Versicherte Sachen sind weltweit auch dann versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten dabei nicht mehr als vorübergehend.
Bin ich während Ausbildung oder Wehrdienst weiterhin abgesichert?
Ja. Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder für den Wehr- oder Zivildienst außerhalb der Wohnung auf, gilt dies so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Wie hoch ist die Entschädigung in der Außenversicherung begrenzt?
Die Entschädigung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, höchstens jedoch auf 10.000,- EURO. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten zusätzlich weitere Entschädigungsgrenzen.
Sind Sturm- und Hagelschäden auch draußen abgedeckt?
Nein. Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022