In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein genannten Wohnung versichert – dazu zählen Möbel, Einbauküchen, Wertsachen, Haustiere und vieles mehr, während Kraftfahrzeuge, Gebäudebestandteile und elektronisch gespeicherte Daten ausgenommen sind. Der Abschnitt zeigt, was zur Wohnung als Versicherungsort gehört und welche Sachen ausdrücklich nicht mitversichert sind.
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort).
Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt wird und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Definitionen
- Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
- Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er daher die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen;
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;
- im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt;
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen;
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen;
- Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung);
- Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- darüber hinaus auch privat genutzte Garagen, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden. Die Entschädigungsgrenze ist höchstens auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Nicht versicherte Sachen
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind als in das Gebäude eingefügte Sachen (Einbaumöbel und Einbauküchen) genannt;
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt. Werden die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt – auch durch höher- oder geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen;
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht ausdrücklich als versicherter Hausrat genannt;
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht ausdrücklich als versicherter Hausrat genannt;
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen;
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen);
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist grundsätzlich der gesamte Hausrat in der Wohnung, die im Versicherungsschein steht – also alle Dinge, die dem privaten Haushalt dienen, einschließlich Wertsachen, Bargeld und Haustiere. Auch Einbaumöbel, Anbauküchen, bestimmte Boote, Schirme oder beruflich genutzte Geräte können dazugehören, während Handelswaren, Kraftfahrzeuge, Gebäudebestandteile und elektronische Daten ausgenommen sind. Zur versicherten Wohnung zählen neben den Wohnräumen auch Balkone, Terrassen, Nebengebäude, gemeinschaftliche Kellerräume und nahegelegene private Garagen. Sachen außerhalb der Wohnung sind nur im Rahmen der Außenversicherung oder nach gesonderter Vereinbarung geschützt.
Häufige Fragen
Ist mein Hausrat auch geschützt, wenn ich ihn wegen eines Schadens vorübergehend aus der Wohnung schaffe?
Ja. Hausrat, der wegen eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang damit zerstört, beschädigt wird oder abhandenkommt, bleibt versichert.
Zählen Einbauküche und Einbaumöbel zum versicherten Hausrat?
Ja, wenn sie in das Gebäude eingefügt sind und der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer sie auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat und daher die Gefahr dafür trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung muss der Versicherungsnehmer nachweisen. Auch serienmäßige Anbaumöbel und Anbauküchen mit geringem Einbauaufwand gehören dazu.
Sind mein Auto oder Fahrzeugzubehör über die Hausratversicherung mitversichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie deren Teile und Zubehör gehören nicht zum Hausrat, unabhängig von einer Versicherungspflicht, soweit sie nicht ausdrücklich als versicherter Hausrat aufgeführt sind.
Gehört ein häuslicher Arbeitsraum zum Versicherungsort?
Rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume gehören nicht zur Wohnung. Eine Ausnahme gilt für ein Arbeitszimmer, das ausschließlich über die Wohnung zu betreten ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022