Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG beginnt der Versicherungsschutz grundsätzlich zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt – vorausgesetzt, die erste oder einmalige Prämie wird rechtzeitig gezahlt. Wer nicht unverzüglich zahlt, muss damit rechnen, dass der Schutz sich verschiebt, der Versicherer zurücktreten kann oder für einen Schadenfall nicht leisten muss.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Vorbehalten bleiben die Regelungen zum Rücktrittsrecht und zur Leistungsfreiheit.
Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie
Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht – unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von den getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Ist eine Prämienzahlung in Raten vereinbart, gilt die erste Rate als erste Prämie.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Leistungsfreiheit des Versicherers
Zahlt der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt, ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Das gilt jedoch nur, wenn er den Versicherungsnehmer auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung aufmerksam gemacht hat – entweder durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Die Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Hausratversicherung startet an dem Datum, das im Versicherungsschein steht – allerdings nur, wenn Sie die erste beziehungsweise einmalige Prämie unverzüglich zahlen. Zahlen Sie nicht rechtzeitig, verschiebt sich der Schutzbeginn bis zur Zahlung. Der Versicherer kann außerdem vom Vertrag zurücktreten oder für einen bereits eingetretenen Schaden leistungsfrei sein, solange nicht gezahlt wurde. Beides greift jedoch nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht selbst zu vertreten haben.
Häufige Fragen
Wann muss ich die erste Prämie meiner Hausratversicherung zahlen?
Unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Liegt der Beginn vor dem Vertragsschluss, ist unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder den Vereinbarungen ab, ist frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Was passiert, wenn ich die erste Prämie nicht rechtzeitig zahle?
Der Versicherungsschutz beginnt dann erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Zusätzlich kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange nicht gezahlt ist, und für einen vorher eingetretenen Versicherungsfall leistungsfrei sein – sofern er auf diese Folge hingewiesen hat.
Kann der Versicherer trotz Nichtzahlung nicht zurücktreten oder leistungsfrei werden?
Ja. Sowohl der Rücktritt als auch die Leistungsfreiheit sind ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was gilt bei Ratenzahlung als erste Prämie?
Ist eine Prämienzahlung in Raten vereinbart, gilt die erste Rate als erste Prämie.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022